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Frage von Werner R. •

Frage an Marina Schuster von Werner R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schuster,

Sie haben ja gegen die Diätenerhöhung gestimmt, was ja erst mal sehr löblich ist.
Meine Frage ist jedoch, was machen Sie mit Ihrer Diätenerhöhung, die Sie ja wohl leider annehmen müssen oder spenden Sie diese irgendwo hin ?
Wenn Sie es ernst meinen mit Ihrer Ablehnung zur Erhöhung, können Sie sie eigentlich gar nicht annehmen, oder?

Mit freundlichen Grüßen
Werner Riedel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Riedel,

die FDP fordert eine strukturelle Reform der Abgeordnetenentschädigung. Wir glauben, dass es gelingen kann, gemeinsam mit allen im Bundestag vertretenen Fraktionen eine Lösung zu finden, die im Ergebnis zu einer angemessenen, die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichernden Entschädigung führt und gleichzeitig Schluss macht mit der beamtenähnlichen Versorgung bei der Alterssicherung.

Ich spende darüber hinaus viel und mein Spendenaufkommen befindet sich auch ohne die Einbeziehung der Diätenerhöhung bereits in einem Bereich, der über das durchschnittliche Maß hinausgeht.

Dass es die FDP ernst meint, ist bewiesen:
Die FDP hat konkrete Forderungen und Vorschläge vorgelegt, wie eine Reform der Abgeordnetenentschädigung aussehen soll. In Nordrhein-Westfahlen haben wir als Teil der Regierungskoalition die Abgeordnetenentschädigung reformiert. Das zeigt: Dort wo wir mitregieren, bringen wir unsere Gesetzesentwürfe auch entsprechend ein und setzen diese um. Wir haben auch im Bundestag mehrmals unsere Vorschläge zur Reform der Abgeordnetenentschädigung vorgelegt, die ich gerne ausführe. Im Moment sind die Mehrheitsverhältnisse aber leider noch so, dass die FDP alleine weder die Merhwertsteuererhöhung noch die Gesundheitsreform verhindern kann.

Eine Reform der Abgeordnetenentschädigung ist lange überfällig. Auch die Vorschläge der Regierungskoalition führen nicht zu der notwendigen Reform der Diäten und der Altersversorgung der Abgeordneten. Die FDP-Bundestagsfraktion bleibt bei ihrem bereits in das Parlament eingebrachten Vorschlag, die Festsetzung der Abgeordnetenbezüge und der Pensionen auf eine unabhängige, vom Bundespräsidenten zu berufende Kommission zu übertragen. Nur so kann dem immer wieder zu Unrecht erhobenen Vorwurf der Selbstbedienung dauerhaft entgegen gewirkt werden.

Zu dem Vorwurf der Selbstbedienung ist zunächst festzuhalten, dass dies nicht dem Willen der Abgeordneten entspricht, sondern durch das Bundesverfassungsgericht so entschieden ist. Anknüpfungspunkt hierfür ist der schon erwähnte Art. 48 Abs. 3 Grundgesetz, wonach die Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Das Abgeordnetengesetz sieht vor, dass sich die Abgeordnetenentschädigung an den Bezügen von obersten Bundesrichtern orientieren soll. Es ist aus Sicht der FDP jedoch ein Irrweg, Abgeordnete wie Beamte zu behandeln und ihre Diäten an bestimmte Besoldungsgruppen zu koppeln. Abgeordnete sind keine Richter und keine Beamten und gehören nicht dem öffentlichen Dienst an. Sie sind allein dem Wähler gegenüber verantwortlich.

Die FDP hat den bereits erwähnten Gesetzentwurf auch schon in den beiden letzten Wahlperioden in den Bundestag eingebracht, um die gesetzlichen Grundlagen für die Einsetzung einer unabhängigen Sachverständigenkommission, die vom Bundespräsidenten berufen wird, zu schaffen. Hierzu bedarf es einer Grundgesetzänderung und einer Änderung des Abgeordnetengesetzes. Wir fordern ausdrücklich, dass zu dieser Kommission auch Kritiker der geltenden Regelung, wie der Bund der Steuerzahler gehören sollen. Die Kommission soll jährlich die Diätenhöhe verbindlich festsetzen. Die Abgeordnetenentschädigung soll die Unabhängigkeit der Ausübung des Mandats sichern. Dies ist die zwingende Konsequenz aus Art. 38 GG, der Wesen und Auftrag des Mandats bestimmt und den Abgeordneten von Weisungen und Aufträgen freistellt. An diesen Vorgaben muss sich die Kommission orientieren. Nur so kann der Vorwurf der Selbstbedienung entkräftet werden und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine an objektiven Maßstäben orientierte Entscheidung über die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung wieder gewonnen und somit das Ansehen des Bundestages insgesamt gestärkt werden.

Die Kommission soll auch Vorschläge zur Reform der Alterssicherung für Abgeordnete erarbeiten. 1977 wurde die eigenständige beitragsgebundene Altersversicherung für Abgeordnete aufgegeben und ein beamtenrechtlicher Pensionsanspruch eingeführt. Nach dem Grundgesetz und den Landesverfassungen sind Abgeordnete jedoch weder Beamte noch Angestellte. Sie sollten deshalb in Zukunft weder die beamtenähnlichen Pensionen erhalten noch in die Rentenkasse einzahlen. Die Abgeordnetenentschädigung soll die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Abgeordneten während des Mandats sichern und nicht im Alter. Die FDP fordert daher, dass die derzeitige beamtenähnliche Versorgung gestoppt wird. An einer grundlegenden Reform der Altersversorgung für Abgeordnete führt kein Weg vorbei. Wir fordern eine größere Eigenverantwortung der Abgeordneten für ihre eigene Altersversorgung und eine Abkehr vom beamtenrechtlichen Pensionsanspruch. Es ist ganz allein Sache des Abgeordneten, Vorsorge für den Fall der Arbeitsunfähigkeit und des Alters zu treffen. In allen anderen freien Berufen ist das üblich. Bei den berufsständischen Versorgungswerken gibt es keinerlei Handlungsbedarf, da diese Alterssicherungssysteme sehr effizient sind und ohne jegliche Unterstützung auskommen.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster