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Frage von Michael S. •

Frage an Marina Schuster von Michael S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Schuster,

an Sie, als Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages, möchte ich folgendes Anliegen herantragen:

Eine Initiative aus 42 Verbraucherschutzorganisationen aus 12 EU-Ländern (von deutscher Seite sind hier offensichtlich leider keine Gruppierungen involviert) fordert ein Verbot von Azofarbstoffen in Lebensmitteln auf europäischer Ebene.

Laut der Studie der britischen Universität Southampton aus dem Jahr 2007 gibt es einen Zusammenhang zwischen Hyperaktivität, Aggressivität und Konzentrationsschwierigkeiten bei Kindern und dem Verzehr von Lebensmitteln mit Azofarbstoffen - so erläutert die
EUROPÄISCHE VERBRAUCHERORGANISATION BEUC.

( Quelle: www.beuc.eu )

Die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA - die Unabhängigkeit dieser Behörde von der Industrie wurde schon mehrfach angezweifelt ( http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19518/1.html ) - hat diese Studie beurteilt und kam zum Schluss " dass diese Studie begrenzte Belege dafür lieferte, dass die untersuchten Gemische von Zusatzstoffen eine geringfügige Auswirkung auf die Aktivität und Aufmerksamkeit einiger Kinder hatten" (EFSA-Pressemitteilung vom 14.03.2008)

http://www.efsa.europa.eu/EFSA/efsa_locale-1178620753824_1178694645855.htm

"Begrenzte Belege" und "geringfügige Auswirkungen" sind meiner Meinung nach keine Legitimation zum Nichtstun - zumal Studien aus den USA und aus Japan diese Azofarbstoffe ebenso kritisch beurteilen.

Auch im Lexikon des Verbraucherschutzministeriums wird unter dem Stichwort "Azofarbstoffe" darauf hingewiesen, dass viele dieser aus Erdöl hergestellten Farbstoffe unter Verdacht stehen "Allergien und Pseudoallergien auszulösen, sowie am hyperkinetischen Syndrom (Zappelphillip) beteiligt zu sein".

Wie kann es sein, dass die Verwendung von Azofarbstoffen in Tierfutter verboten ist, diese "Zusatzstoffe" aber in Obstkonserven, Limonade, Margarine usw. enthalten sein dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schropp

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FDP

Sehr geehrter Herr Schropp,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst ein kleiner Hinwies: ich bin ordentliches Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und (nur) Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Grundsätzlich wird die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen, zu welchen die Azofarbstoffe zählen, auf EU-Ebene geregelt. Das EU-Parlament verabschiedete im Sommer 2008 eine umfangreiche Neureglung zur besseren Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, Aromen und Enzymen. Für die Azofarbstoffe entschied das EU-Parlament, dass bis Januar 2010 alle Lebensmittel mit diesen problematischen Farbstoffen den Aufdruck "kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" tragen müssen.

Ausführliche Informationen zur neuen Gesetzgebung sind unter http://www.europarl.europa.eu/news/expert/infopress_page/067-33565-189-07-28-911-20080707IPR33563-07-07-2008-2008-false/default_en.htm

Sollte es technische Probleme mit dem langen Link geben, melden Sie sich bitte gerne im Berliner Büro. Wir schicken Ihnen die Unterlagen dann.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster