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Marina Schuster
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Frage von Martin S. •

Frage an Marina Schuster von Martin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schuster,

werden Sie sich für eine Lockerung des Nichtraucherschutzes in Gaststätten einsetzen, sollten Sie bei den anstehenden LTW in Bayern wieder gewählt werden?

Warum ist es in Bayern nicht möglich, auf mündige Bürger zu setzen, und dafür alles so streng zu reglementieren. Nichtraucherschutz ist sicher sehr wichtig. Aber entmündigen die neuen Gesetze den Bürger eigentlich nicht?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Stengl,

ich selbst habe nicht für den Landtag kandidiert.
Die FDP Bayern hat im Wahlkampf, aber auch bei den Koalitionsverhandlungen deutlich gemacht, dass sie für Nachbesserungen beim Nichtraucherschutzgesetz eintritt. Den Koalitionsvertrag können Sie unter www.fdp-bayern.de herunterladen. Die Passage zum Nichtraucherschutz findet sich auf S.47f. Ich gebe hier gekürzt einige Punkte wieder.
"Wir werden das Nichtraucherschutzgesetz novellieren. Die Koalition bekennt sich zu einem Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens. Wo Menschen alternativlos zusammenkommen, soll die nichtrauchende Mehrheit nicht durch Tabakrauch in ihrer Gesundheit gefährdet werden. [...] Deshalb bleibt es in öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Bildungseinrichtungen für Erwachsene, Einrichtungen des Gesundheitswesen [...] beim Rauchverbot.
Wo Nichtraucher in ihrer Freizeit aber ihren Aufenthalt bewusst auswählen können, ist ein zwingendes Rauchverbot zum Schutz der Nichtraucher nicht notwendig. [...] In kleineren Einraumgaststätten darf geraucht werden, sofern die Gaststätte als Raucherlokal gekennzeichnet ist.[...] In Discotheken und anderen Tanzlokalen ist das Rauchen in einem Nebenraum gestattet, sofern Minderjährige keinen Zutritt haben und sich im Raucherraum keine Tanzfläche befindet."

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster