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Frage von Daniela Z. •

Frage an Marina Schuster von Daniela Z. bezüglich Finanzen

"Sehr geehrte Frau Schuster,

schon seit Längerem beschäftigt mich eine wichtige Frage: Wie kann es sein, dass für ein regulär im Handel erhältliches Grundnahrungsmittel der normale Mehrwertsteuersatz mit 19 % gilt, während für sonstige Grundnahrungsmittel nur 7 % erhoben werden? Sie fragen sich sicher, um welches Produkt es sich handelt - pflanzliche Milch (Sojamilch, Hafermilch, Reismilch, Dinkelmilch usw.)!

Sollten Sie diese Produkte nicht kennen: Es handelt sich hierbei um eine ökologischere und gesündere Alternative zu herkömmlicher Milch.

Ich appelliere an Ihr ökologisches Verantwortungsgefühl und hoffe, dass nachhaltige Grundnahrungsmittel nicht weiter künstlich verteuert werden!"

Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Daniela Zibi

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Zibi,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich gebe Ihnen vollkommen recht: Was in Deutschland mit dem vollen Umsatzsteuersatz und was mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz belegt wird, ist kaum logisch zu erklären.

Der Bundesrechnungshof mahnt bereits seit Jahren zu Recht an, die zahlreichen Ermäßigungen zu überprüfen und nicht mehr zeitgemäße Ausnahmeregelungen abzuschaffen. Die Systematik der heutigen, sehr komplizierten Liste von mit nur 7 Prozent Umsatzsteuer belasteten Dienstleistungen und Produkten ist über die vielen Jahre zunehmend unübersichtlicher und widersprüchlicher geworden. Dies gilt mit Blick auf Grundnahrungsmittel, aber leider auch für zahlreiche andere wichtige Produkte des täglichen Gebrauchs.

Ein Beispiel: Aus meiner Sicht macht es keinen Sinn, dass Güter wie Gänsestopfleber unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz fallen, während für Babywindeln der volle Satz fällig wird. Die Definition der "Güter des täglichen Bedarfs", für die der ermäßigte Satz gelten soll, ist längst ad absurdum geführt.

Deshalb setzen wir uns auch in unserem aktuellen Wahlprogramm ( http://www.fdp.de/Der-Weg-zum-Buergerprogramm/1793b658/index.html ) entschieden gegen neue, zusätzliche Belastungen der Bürger ein – und für den Abbau von Bürokratie, für die Vereinfachung des Steuersystems und für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.

Weiterhin wollen wir eine grundlegende, aufkommensneutrale Reform der Umsatzsteuer mit dem Ziel einer deutlichen Vereinfachung. Hier ist ein in sich schlüssiges Gesamtkonzept notwendig – alles muss auf den Tisch. Nur eine umfassende Reform ermöglicht es, aufgrund des finanziellen Volumens und der Vielzahl der unterschiedlichen Tatbestände, ungewollte Benachteiligung einzelner gesellschaftlicher Gruppen oder Branchen zu vermeiden. Es ist deshalb wichtig, dass eine solche Maßnahme sorgfältig vorbereitet und durchgeführt wird.

Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich auch in der nächsten Legislaturperiode weiterhin nach Kräften für eine Vereinfachung der Umsatzsteuer einsetzen werde. Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, freue ich mich auf ein Gespräch mit Ihnen im Wahlkreis oder über Ihre Nachricht an mein Büro im Deutschen Bundestag.

Mit freundlichen Grüßen nach Hilpoltstein

Ihre Marina Schuster