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Frage von Artmann R. •

Frage an Marina Schuster von Artmann R. bezüglich Sport

Sehr geehrter Frau Schuster,

wie Sie sicherlich wissen, muss nach § 7 des zu Anfang des Jahres neu geschaffenen "Luftsicherheitsgesetzes" jeder Luftfahrer auf seine Zuverlässigkeit hin überprüft werden, auch um seine bestehende Lizenz zu erhalten.

Das heißt im Einzelnen, dass man eine existierende, gültige Lizenz verliert, wenn man nicht "freiwillig" jedes Jahr einen kostenpflichtigen Antrag stellt, sich überprüfen zu lassen. Dazu muss man "freiwillig" den Datenschutz aufheben, damit sämtliche Behörden bis hin zu Geheimdiensten ihre Daten über den Sportpiloten austauschen dürfen und dann entschieden wird, ob keine Zweifel an meiner Zuverlässigkeit verbleiben. Es gibt aber keine festgelegten Zuverlässigkeitskriterien, d.h. es wird willkürlich entschieden.

Dazu kommt, dass die entsprechenden Verordnungen, denen der Bundesrat zustimmen muss, nicht vorhanden sind, dennoch das Verfahren unter Hintergehen des Bundesrates durchgeführt wird (laut Anweisung Bundesinnenministerium).

Hier werden Grundrechte ausgehebelt, die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr, Rechtssicherheit ist nicht gegeben.
Davon sind mehrere zehntausend Piloten und Bürger betroffen.

Ihre Antworten werden in Fliegerkreisen und entsprechenden Internetseiten veröffentlicht werden.

Bitte teilen Sie mir mit, was Sie sofort und nach der Wahl dagegen unternehmen werden/wollen.

mit freundlichen Grüßen

Robert Artmann

Hier sind dazu noch die §§:

Laut § 7 (2) LuftSiG erfolgt die Überprüfung auf Antrag des Betroffenen, d.h. freiwillig.

Laut LuftSiG §17 (1) "regelt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Zuverlässigkeitsüberprüfung". Diese Durchführungsverordnung gibt es nicht. Für eine Überprüfung ohne DVO fehlt die Rechtsgrundlage.

Laut § 7 (6) LuftSiG bleibt die Lizenz nur erhalten, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen (Umkehr der Beweislast, Abkehr von der Unschuldsvermutung). Die Zuverlässigkeitskriterien sind nicht bekannt. Dieser Zustand widerspricht dem in Art. 103 (2) GG verankerten Grundsatz "Keine Strafe für eine Tat, deren Strafbarkeit zum Zeitpunkt der Tat gesetzlich nicht bestimmt war".

Nach § 7 (6) LuftSiG erfolgt ein weitgehender Datenaustausch verschiedenster Behörden. Dazu wird das nach § 4 Abs.1 BDSG notwendige freiwillige Einverständnis erzwungen, auf den Schutz durch das Bundesdatenschutzgesetz zu verzichten, dessen ausdrücklicher Zweck es ist, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, §1 Abs.1 BDSG.

Die Lizenz führende Behörde droht damit, dass bei Nichtstellen des Antrages auf Zuverlässigkeitsüberprüfung die Lizenz eingezogen wird, da man durch Nichtstellen des Antrags automatisch als unzuverlässig gilt.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Artmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage an Kandidatenwatch. Bitte entschuldigen Sie, daß ich erst jetzt zur Antwort komme.

Wie Sie vielleicht wissen, lehnt die FDP das Luftsicherheitsgesetz ab.

Zu den konkreten Maßnahmen: Der liberale frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch hat bereits als Anwalt von etwaig betroffenen Piloten eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Ich bin zuversichtlich, dass die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSicherheitsG ist unverhältnismäßig, da damit alle Piloten als potentiell terrorverdächtig hingestellt werden. Sie ist unabhängig von der Problematik des ganzen Gesetzes ein echter Skandal und nur ein weiterer Beweis dafür, wie die rot-grüne Regierung mit den Bürgerrechten umgeht.

Bei der faktischen Aufhebung des Bankgeheimnis ist es ja ähnlich: ohne Richterbeschluß und ohne Tatverdacht können von jedem einzelnen Bürger die Kontendaten abgefragt werden. Der Staat unterstellt in diesem Gesetz mit dem beschönigenden Namen "zur Erhöhung der Steuerehrlichkeit", daß jeder Bürger von Haus aus Steuerhinterzieher ist. Eine Regierung, die die Unschuldsvermutung zugunsten einer Schuldsvermutung einlöst, ist m.E. nicht mehr tragbar.

Mit freundlichen Grüßen
Marina Schuster