Frage an Marina Schuster von Jay S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Änderung des Bundeswahlrecht;
Sehr geehrte Frau Schuster,
nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, dass das Bundeswahlrecht verfassungswidrig ist, möchte ich folgenden Vorschlag für das neue Bundeswahrecht machen.
1. Abschaffung der Erststimme
2. Jeder Wähler hat die Möglichkeit auf der Liste (aktuell Zweitstimme) 2 Abstimmungskreutze machen.
Der Wähler hat dabei die Möglichkeit 1 Kandidaten 2 Stimmen zu geben oder 2 Kandidaten je 1 Stimme zu geben. Wie bei der Listenwahl bei der bayerischen Landtagswahl schlage ich vor, dass der Wähler die Möglichkeit hat individuell zu wählen, also z.B. den 5. oder den 85. auf der Liste zu wählen.
Hierzu würde mich Ihre Meinung interessieren.
Können Sie sich vorstellen, dass diesmal alle sechs im Bundestag vertretenden Parteien in die Beratungen über das Wahlrecht einbezogen werden?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Scharff,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihren eigenen Vorschlag für eine Reform des Wahlrechts. Ihr Vorschlag wäre rein theoretisch im Zuge einer Wahlrechtsänderung umsetzbar. Allerdings sind mit der Abschaffung des Systems aus Erst- und Zweitstimme einige gravierende Nachteile verbunden, die ich Ihnen kurz erläutern möchte. Zum einen haben in Vorbereitung der Bundestagswahl 2013 bereits die Kandidatenaufstellungen für die Direktmandate sowie Landeslisten begonnen. Teilweise sind die Aufstellungsprozesse in den Wahlkreisen auch schon abgeschlossen. Mit Abschaffung der Erststimme müsste dieser aufwändige und kostspielige Vorbereitungsprozess erneut begonnen werden. Selbst wenn sich alle Parteien sehr schnell auf eine solche Reform einigen würden (was ich für nicht wahrscheinlich halte), wären die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung bis zum September 2013 nur sehr schwer umsetzbar.
Zum anderen muss man ebenso anerkennen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger an das System aus Erst- und Zweitstimme, d.h. die Wahl eines Direktkandidaten über das Mehrheitswahlrecht und Abstimmung für eine Partei auf Grundlage des Verhältniswahlrechts, gewöhnt haben. Die Reformvorschläge aller Parteien zum Wahlrecht haben sich daran orientiert, das den Bürgern vertraute Wahlsystem zu erhalten. Eine Veränderung, wie Sie es vorschlagen, wäre eine deutliche Abkehr von diesem System. Zumal die Ergänzung der Bundestagswahl um die Elemente des Kumulierens und Panaschierens eine zusätzlich deutliche Veränderung zum bisherigen Wahlrecht wäre. Ich gebe Ihnen recht, dass beide Elemente gut bei Landtags- und Kommunalwahlen funktionieren. Allerdings würde das Kumulieren und Panaschieren bei der Bundestagswahl eine deutliche Personalisierung bedeuten. Das mag der eine begrüßen, der andere sieht darin vielleicht die Gefahr, dass dadurch politische Inhalte bei der Wahl womöglich stärker in den Hintergrund treten würden.
Die Wahlrechtsreform wird aus den genannten Gründen am bestehenden System aus Erst- und Zweitstimme anknüpfen. Zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind dabei grundsätzlich eine Verrechnung oder ein Ausgleich der Überhangmandate denkbar. An den Verhandlungen zur Reform werden nach meinem Kenntnisstand auch alle im Bundestag vertretenen Parteien teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Marina Schuster