Frage an Marina Schuster von Herbert R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Fr. Abgeordnete,
Sie haben mit nein gestimmt, heißt, Sie lassen zu, dass Menschen nach Syrien zurückgebracht werden, dort gefoltert oder sogar getötet werden. Für mich ist das unverständlich, wie Sie das mit Ihrem christlich Gewissen vereinbaren können. Würden Sie heute wenigstens anders abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Reisslein
Sehr geehrter Herr Reisslein,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie auf mein Abstimmungsverhalten bezüglich des Antrags „Abschiebestopp und Bleiberecht für Flüchtlinge aus Syrien“ eingehen. Gerne nehme ich hierzu Stellung.
Neben den regelmäßig vom Auswärtigen Amt verfassten Lageberichten werden anlassbezogene aktuelle Berichte -- auch zur Situation in Syrien -- angefertigt. Diese dienen dann den inländischen Behörden als Grundlage für die Entscheidung über die Anerkennung als Flüchtlinge. Darüber hinaus gibt es eine unmittelbare Kooperation der Innenminister der Länder mit dem Bundesinnenministerium, um bei aktuellen Krisensituationen sofort reagieren zu können.
So hat der Bundesinnenminister umgehend auf die im Frühjahr 2011 erfolgten militärischen Einsätze gegen die Protestbewegung reagiert und mit den Bundesländern vereinbart: Die Abschiebung von ausreisepflichtigen syrischen Staatsangehörigen wird bis auf Weiteres ausgesetzt. Seitdem finden bundesweit keine Rückführungen mehr statt. Die sofortige Aussetzung der Abschiebung war geboten. Das Rückführungsabkommen wurde nicht gekündigt, weil es in einer Zeit nach Assad möglich sein sollte, dass möglichst viele Syrer am zivilen Wiederaufbau des Landes teilhaben können.
Somit führt mein Abstimmungsverhalten eben nicht dazu, dass Menschen in der jetzigen Situation nach Syrien abgeschoben werden.
In der Hoffnung, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Marina Schuster