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Frage von Herbert B. •

Frage an Marina Schuster von Herbert B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schuster,

meine Frau musste sich vor kurzem arbeitslos melden bei der Arbeitsagentur in Schwabach. Bekanntlich ist hier ja ein Wust von Formularen auszufüllen. In diesem Zusammenhang wurde ihr von einer Mitarbeiterin der Arbeitsagentur unterstellt und auch festgehalten, dass bei meiner Frau ein Migrationshintergrund vorliegt. Über Sinn und Zweck der Frage lässt sich sowieso streiten. Dennoch hätte ich gerne gewusst, wo festgelegt ist wer Migrant ist und wer nicht. Zu den Fakten: Meine Frau ist am 23.11.1958 in Pleinfeld (Mittelfranken) geboren. Ihr Vater ist mit seiner Mutter als 13 jähriger Junge im Mai 1945 aus dem Sudetenland vertrieben worden – weil er Deutscher war. Die Mutter meiner Frau ist als 9 jähriges Mädchen ebenfalls 1945 mit ihrer Mutter aus Pilsen vertrieben worden –weil sie Deutsche war. Ob jetzt meiner Frau Vor- oder Nachteile – durch den Migrationshintergrund – entstehen ist eigentlich zweitrangig, aber ich hätte gerne eine Erklärung über den Sinn oder Unsinn entsprechender Statistiken. Gerne höre ich von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Brückner.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Brückner,

ich danke für Ihre Anfrage. Ich konnte hierzu folgende Informationen in Erfahrung bringen:

Zunächst möchten Sie sicherlich und zurecht wissen, auf welcher Rechtsgrundlage die Datenerhebung beruht. Gemäß der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung vom 29. September 2010 (BGBl. I S. 1372) ist den Arbeitsagenturen/ Jobcentern aufgegeben, allen Ausbildungs- und Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, den sog. Fragebogen zur "Erhebung des Migrationshintergrundes" auszuhändigen. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage (MighEV) wird dieser Bogen ausgehändigt und die betreffenden Daten erhoben.

Wichtig hierbei ist allerdings: die Angaben sind freiwillig, d.h. Ihre Frau kann den Bogen auch ohne Angaben zurückgeben. Dies ist auf dem Fragebogen auch vermerkt.

Die Daten werden darüber hinaus ausschließlich zu statistischen Zwecken erhoben und müssen deshalb von den sonstigen IT-Fachverfahren getrennt verarbeitet und nach erfolgter Übermittlung an den Statistikbereich der Bundesagentur für Arbeit bei der Stelle, die die Daten erhoben hat, gelöscht werden.

Ich gehe daher davon aus, dass man Ihrer Frau keineswegs einen Migrationshintergrund unterstellt hat, denn JEDER Kunde (definiert nach § 2 MighEV) erhält diesen Bogen. Auf die Vermittlungsleistung der Arbeitsagentur/ Jobcenter hat dies, wie Sie zurecht schreiben, keine Auswirkung. Die Daten dürfen nur für statistische Zwecke erhoben werden. Eine Verwendung im Bereich der Arbeitsvermittlung oder der Leistungsgewährung wird durch die Verordnung zurecht ausgeschlossen.

Der Verordnungsgeber (= die Bundesregierung) hat mitgeteilt, dass sie sich dadurch eine verbesserte Arbeitsmarktstatistik erhofft. Wie Sie sicherlich wissen, sind wir als Parlamentarier an Verordnungen - anders als bei Gesetzen - und deren Erarbeitung nicht beteiligt. Sie liegen allein in den Händen der Exekutiven, in diesem Fall also der Bundesregierung. Ich rege daher an, sich bei weiteren Fragen zur Sinnhaftigkeit der Verordnung direkt an die zuständige Ministerin, Frau Dr. Ursula von der Leyen, zu wenden.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster