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Frage von Martin H. •

Frage an Marina Schuster von Martin H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Schuster,

laut Medienberichten hat das US-Militär vor kurzem in Pakistan in krasser Missachtung des Völkerrechts eine Reihe von Deutschen getötet (sie z.B. http://www.faz.net/s/Rub0CCA23BC3D3C4C78914F85BED3B53F3C/Doc~E764EB13B1BD0424993A6465224AEC8CA~ATpl~Ecommon~Scontent.html). Ich habe dazu einige Fragen:

(1) Wenn sich diese Meldungen bestätigen sollten, sollte die Bundesregierung Ihrer Ansicht nach eine Bestrafung der Schuldigen fordern?

(2) Werden Sie diese Rechtsverletzungen (die ja seit einigen Jahren ständig praktizeirt werden, auch wenn es bisher selten Deutsche traf) bei Ihren nächsten Gesprächen mit amerikanischen Parlamentariern ansprechen?

(3) Wie sollten sich diese Verbrechen der Amerikaner auf das deutsch-amerikanische Verhältnis auswirken?

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Prof. Dr. Martin Haspelmath

Portrait von Marina Schuster
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Haspelmath,

vielen Dank für Ihre Mail vom 10.10.2010.

Nach Rücksprache mit der Bundesregierung kann ich Ihnen mitteilen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Informationen vorliegen, die wirklich belastbar wären und aufgrund derer weder die Bundesregierung noch ich eine seriöse Bewertung abgeben könnten.

Selbstverständlich muss zuerst der Abschluss der Informationsbeschaffung abgewartet werden, bevor es mir möglich ist, mich zu diesem Thema auf Fakten berufen zu können. Sollte sich herausstellen, dass wirklich deutsche Staatsbürger in Pakistan getötet worden sind, ist das eine ernste Lage, die wir dann politisch, moralisch, aber auch rechtlich bewerten müssen.

Bei den Fällen von Angriffen mit unbemannten Drohnen ist immer zu beachten, ob das Recht auf Selbstverteidigung herangezogen werden kann. Eine Beurteilung dieser Frage ist aber immer nur nach genauer Prüfung des Einzelfalls möglich. Ob der Eingriff in den pakistanischen Luftraum legitim war, hängt davon ab, ob sich die USA oder die NATO auf das Selbstverteidigungsrecht berufen können oder nicht. Hierzu brauchen wir aber die genaue Faktenlage, die zum jetzigen Zeitpunkt weder in Berlin, noch in Brüssel vorliegt.

Nach meiner Auffassung befinden wir uns beim vorliegenden fraglichen Sachverhalt aber noch in einem Stadium, in dem die Fakten eingeholt, geprüft und verifiziert werden müssen. Ich versichere Ihnen jedoch, dass die Bundesregierung alles daran setzt, möglichst bald Klarheit zu dem Vorfall zu bekommen. Die Untersuchungen der zuständigen Ressorts hierzu laufen auf Hochtouren.

Eine generelle Diskussion über solche Drohnenangriffe ist hingegen nur hypothetisch möglich, sowohl was die Faktenlage dazu angeht, als auch die Legitimation betreffend. Die Bundesregierung hat mir mitgeteilt, dass sie dieses Thema schon auf bilateraler Ebene angesprochen hat, sowohl in Gesprächen mit der pakistanischen als auch der US-amerikanischen Seite.

Für Ihr Engagement in dieser Sache danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster