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Frage von Gerhard R. •

Frage an Marina Schuster von Gerhard R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Schuster,

an Sie als Abgeordnete des Wahlkreises Roth habe ich folgende Frage:
Wie kann es sein, dass die, im Vergleich zu anderen Bundesfernstraßen in hervorragendem Zustand befindliche Bundesstraße B2a zwischen der A6 und Roth nahezu permanent in allerkürzesten Abständen "saniert" wird?
Auf der Straße sind keine spürbaren Quer- oder Längs-Rinnen, keine sichtbaren Löcher oder Risse, der Asphalt ist glatt und relativ leise und trotzdem wird nahezu jährlich in verschiedenen Abschnitten der Asphalt abgetragen und erneuert.
Gerade heute wurden wieder die entsprechenden Schilder aufgestellt, um einen mehrere Kilometer langen Abschnitt zu "bearbeiten".
Etliche meiner Soldaten-Kollegen, die wie ich täglich diese Strecke fahren, haben bereits die Vermutung geäußert, dass hier in hohem Umfang Steuer-Gelder verbrannt werden, weil diese eben vorhanden sind. Das ganze passiert auf einer Straße, wo größere Baumaßnahmen nicht weiter stören, da der Verkehr nicht so stark ist, um Staus oder Ausweichverkehre zu verursachen.

Wenn jetzt irgendjemand behaupten sollte, dass diese kurzen Abstände zur Sanierung tatsächlich nötig seien, stellt sich mir die Frage, ob schon mal über Regressforderungen gegenüber der ausführenden Baufirma nachgedacht worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Rückl

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Rückl,

vielen Dank für Ihre Frage betreffend der Sanierungsarbeiten der B2a zwischen der A6 und Roth. Ihre Frage hab ich an die zuständigen Behörden weitergeleitet und dort leider erst jetzt folgende Auskunft zu diesem Sachverhalt erhalten:

Die Bundesstraße 2 zwischen der Bundesautobahn A 6 und der Anschlussstelle Roth wurde in den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts zweibahnig, vierstreifig mit Standstreifen neu gebaut und weist entsprechend der letzten amtlichen Verkehrszählung von 2005 eine Verkehrsbelastung von rund 25.000 Kfz/24h auf. Der Schwerverkehrsanteil beträgt 10 %.

Etwa von 2000 bis 2007 hat das Staatliche Bauamt Nürnberg sukzessive die Fahrbahndecke auf den rechten Fahrstreifen innerhalb der bestehenden Markierungen saniert. Auf dieser mehr als 10 km langen Strecke wurden in Abschnittslängen von 2 bis 4 km je nach Anschlussstellenabstand Sanierungsabschnitte gebildet, die nacheinander nach Schädigungsgrad abgearbeitet wurden. Grundlage dieser Entscheidung war der schlechte Straßenzustand, der Ausmagerungen und Verdrückungen aufgewiesen hatte. Die theoretisch angenommene Lebensdauer einer Fahrbahndecke von etwa 20 Jahren war zu diesem Zeitpunkt schon weit überschritten.

Es ist wesentlich wirtschaftlicher, mit Sanierungsmaßnahmen rechtzeitig zu beginnen, als so lange zu warten, bis gravierendere Schäden auftreten. Über die Gesamtlebensdauer einer Straßenkonstruktion gerechnet, ist es sinnvoll, die Fahrbahndecke zu erneuern, bevor sichtbare Risse oder Durchbrüche auftreten, die den Zutritt von Wasser in den Unterbau der Straße ermöglichen, und damit den Schadensfortschritt enorm beschleunigen.

In den letzten Jahren wurden außerdem nacheinander die Rednitztalbrücke und die Rothtalbrücke saniert, was ebenfalls aufgrund des Alters der Bauwerke und der vorgefundenen Schäden dringend geboten war. In diesem und nächstem Jahr plant das Staatliche Bauamt Nürnberg, mit der Finsterbachtalbrücke die letzte Großbrücke in diesem Streckenabschnitt zu sanieren. Dafür wird auch aktuell eine Verkehrsführung eingerichtet, die nur zwischen zwei Mittelstreifenüberfahrten möglich ist. Eine Fahrbahnsanierung wird in diesem Bereich nicht durchgeführt.

Die Gewährleistungsfrist läuft nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) je nach den ausgeführten Leistungen zwischen zwei und maximal fünf Jahren. Die Gewährleistungsfristen waren für die Fahrbahn und auch für die Brückenbauwerke schon lange abgelaufen, so dass keinerlei Gewährleistungsansprüche gegen die jeweiligen Bauunternehmen mehr geltend gemacht werden können.

Die Sanierungen der B2 zwischen der Bundesautobahn A6 und Roth wurden von der Bayerischen Straßenbauverwaltung so durchgeführt, dass durch die rechtzeitige Durchführung von Sanierungsmaßnahmen – bevor die Schäden an der Straße sichtbar werden – eine Minimierung der Erhaltungskosten erreicht wird. Als Hilfsmittel für die Entscheidung über Sanierungsmaßnahmen stehen der Bayerischen Straßenbauverwaltung umfangreiche Messdaten über die Gebrauchs- und Substanzwerte der Straße zur Verfügung. Für auftretende Behinderungen des Verkehrs durch die Sanierung der Finstertalbrücke bitten wir um Verständnis.

Ich hoffe diese Antwort ist für Sie zufriedenstellend. Für Rückfragen können Sie sich gerne direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster