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Frage von Volker E. •

Frage an Marina Schuster von Volker E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Schuster,

völlig zu Recht sprechen Sie sich in Ihrer Antwort auf die
Frage von Herrn H. (19.02.2009) gegen das Auslagern von nach Ansicht der damaligen Bundesregierung nötigen Ausgaben in Investitions- und Tilgungsfonds aus, "...da es das hohe Ausmaß der Neuverschuldung verschleiert, das die kommenden Generationen belasten wird. Der haushaltspolitischer Sprecher unserer Bundestagsfraktion, Jürgen Koppelin, kritisiert dies zu recht als Schattenhaushalt, der gegen die Regeln der ordnungsgemäßen Haushaltsführung verstößt. Die Grundsätze von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit werden auf diesem Wege unterlaufen" (Zitat aus Ihrer Antwort).

Den Medien entnehme ich, daß offenbar genau das in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP geplant wird, um die Schuldenbremse zu umgehen, mit der die Überschuldung kommender Generationen verhindert werden soll.

Wie stehen Sie dazu? Setzen Sie sich gegen dieses Vorhaben ein? Werden Sie persönlich Konsequenzen ziehen, wenn diese Maßnahme durchgesetzt wird?

Über eine schnelle und trotzdem ausführliche Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,
V. Eiselein

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Eiselein,

wie Sie sicher festgestellt haben, wurde der zwischenzeitlich in die Diskussion gebrachte Nachtragshaushalt samt Sondervermögen für das Jahr 2009 wieder verworfen und findet sich entsprechend auch nicht im Koalitionsvertrag wieder. Als FDP begrüßen wir diese Wendung ausdrücklich!
Es ist der Koalition jedoch ein Anliegen, die krisenbedingten Einnahmeausfälle für die Arbeitslosen- und Krankenversicherung aufzufangen.
Denn zur Überwindung der Wirtschaftskrise sollen die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu den Lohnnebenkosten möglichst stabil gehalten werden - ein weiterer Anstieg würde jedenfalls krisenverschärfend wirken.
Die krisenbedingten Milliardenlücken bei der Arbeits- und Krankenversicherung betragen etwa 20 Milliarden Euro. Davon sollen ca. 16 Milliarden Euro als Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit gehen, etwa 4 Milliarden als Darlehen an die gesetzlichen Krankenkassen.
Meine grundsätzlichen Vorbehalte gegenüber einer weiteren Erhöhung der Neuverschuldung des Bundes bleiben natürlich bestehen. Dies gilt auch bezüglich der Einrichtung von Sondervermögen, wie ich an anderer Stelle bereits geschrieben habe. Bei der nun im Koalitionsvertrag fixierten Regelung zum Problem der Finanzierung dieser Lücken handelt es sich dementsprechend auch lediglich um einen Prüfauftrag, beschlossen ist dazu also noch nichts.
Für uns als FDP ist jedoch ganz klar, dass jedwede Lösung ohne Zweifel auf dem Boden unserer Verfassung und Bundeshaushaltsordnung stehen muss.
Seien Sie darüber hinaus versichert, dass ich mich innerhalb meiner Fraktion für eine möglichst geringe Ausweitung der Neuverschuldung und eine generationengerechte Lösung des Problems einsetzen werde. In der akuten wirtschaftlichen Krisensituation, in der wir uns derzeit befinden, ist es leider jedoch nicht möglich, die Neuverschuldung von jetzt auf gleich abzuschaffen.
Die von der neuen Koalition verfolgte Politik zielt darauf ab, die wirtschaftliche Krise unter anderem durch Steuererleichterungen und die Stabilisierung der Lohnnebenkosten zu überwinden. Dies wird zu einer nachhaltigen Stärkung der deutschen Volkswirtschaft und damit zu mehr Wachstum und Beschäftigung führen und über die so generierten steuerlichen Rückflüsse und Entlastungen bei den Sozialversicherungen in naher Zukunft auch den Abbau der Schuldenlast ermöglichen. Gleichfalls bleibt die von den Vorgängerregierungen sträflich vernachlässigte Aufgabe bestehen, auch die Ausgabenseite im Bundeshaushalt kritisch zu überarbeiten. Hierbei sind die unnötigen von den für unser Land und unsere Gesellschaft notwendigen Ausgaben zu trennen.

Mit freundlichen Grüßen
Marina Schuster