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Frage von Robert R. •

Frage an Marina Schuster von Robert R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Frau Schuster,

der Öffentlichkeit wurde vermittelt das ein Paintballverbot vom Tisch sei.

In der Tagesordnung zur nächsten Sitzung des Bundesrates am 10.07.2009 soll das “Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes“ behandelt werden.
Unter Punkte 15 lese ich nun bei „zu 577/09” unter 3.2 „ist zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten bestehen, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation bei Bedarf zu unterbinden oder zumindest –etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels- sinnvoll einzuschränken.“??
Diese bestehen bereits, Paintball als Spiel ist in Deutschland erst ab 18 erlaubt, es gibt keine Felder wo ein minderjähriger spielen darf. Die Markierer sind erst ab 18 erhältlich.

Und unter „577/1/09” 2. c, bb “Paintball als Spiel, bei dem die Tötung oder Verletzung von Menschen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird, zu verbieten und bei einem Verstoß gegen das Verbot als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zu bewehren.“

http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_6898/sid_403FBEB9DDC77844ED4F3C32D059731C/nsc_true/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/860-sitzung/to-node.html?__nnn=true

Ist das der Versuch heimlich still und leise nun doch ein Paintballverbot unter möglichst wenig Aufsehnen durchzusetzen um dann die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen zu stelle?

Ich habe die Diskussion verfolgt und war wie viele andere sehr erleichtere als dieser, aus meiner sicht überzogene und von Aktionismus getriebene, Versuch einer Gesetzgebung scheinbar fallengelassen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Ramm

Portrait von Marina Schuster
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ramm,

vielen Dank für Ihre Frage, die zeigt, dass Sie sich mit der Materie kritisch auseinandersetzen, auch wenn das Thema nicht mehr im Fokus der Medien steht.

Die Gesetzesvorlage wurde auf Druck der Öffentlichkeit wie der Opposition soweit entschärft, dass das angedachte Paintball-Verbot in der am 18. Juni vom Bundestag beschlossen Fassung des „Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes“ (16/13423) nicht mehr auftauchte. Mit dem Gesetz hat die CDU/SPD-Koalition jedoch gegen die Stimmen der FDP-Fraktion einen Entschließungsantrag verabschiedet, in welchem die Bundesregierung aufgefordert wird, "das Gefahrenpotential solcher Spiele auch unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen oder soziologischen Sachverständigen zu untersuchen" und „zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten bestehen, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation bei Bedarf zu unterbinden oder zumindest – etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels – sinnvoll einzuschränken". Dieser Antrag lag anschließend auch einer frühen Version der Beschlussempfehlung des Bundesrates (577/1/09) zugrunde, fand jedoch in der Abstimmung keine Mehrheit. Der von Ihnen zitierte Absatz 2. c, bb wurde glücklicherweise komplett gestrichen. Paintball bleibt also weiterhin legal.

Die FDP hat die Überlegungen der großen Koalition zum Verbot von Paintballspielen von Anfang an abgelehnt, wie wir in zahlreichen Pressemitteilungen deutlich gemacht haben. Wir halten die bestehenden gesetzlichen Regelungen, die die Ausübung des Sports sowie den Erwerb der „Markierer“ für Volljährige erlauben, für ausreichend. Dies insbesondere, da ein ursächlicher Zusammenhang derartiger Spiele mit dem Anlass des Verbots, nämlich Amokläufen wie jüngst etwa dem von Winnenden, bisher nicht nachgewiesen worden ist.
Das von der derzeitigen Regierungskoalition ursprünglich angedachte Verbot war – einmal mehr – ein Paradebeispiel für wirkungslose Symbolpolitik, wie sie bei CDU/CSU und SPD leider an der Tagesordnung ist.
Statt solcher Ablenkungsmanöver muss Gewalt- und Kriminalprävention einen höheren Stellenwert bekommen. Es muss früher und sensibler wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Das Entgegenwirken von Vereinzelungs- und Isolationstendenzen bei insbesondere jungen Menschen ist eine bedeutende gesellschaftliche Herausforderung, auch und gerade vor Ort.

Der Entschließungsantrag – an den die Bundesregierung nicht gebunden ist – deutet jedoch darauf hin, dass gewisse Kräfte innerhalb von CDU/CSU und SPD mit dem Thema „Paintball“ noch lange nicht abgeschlossen haben und es bei nächster Gelegenheit wieder auf die Tagesordnung setzen wollen.

Wir hoffen, dass die Bundestagswahl am 27. September dazu führt, dass die FDP in einer Regierungskoalition die fehlgeleitete Verbotspolitik der Regierung verhindern und sachorientierte Positionen durchsetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster