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Marie-Agnes Strack-Zimmermann
FDP
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Frage von Lia C. •

Wird männliche Gewalt gegen Frauen beim Selbstbestimmungsgesetz berücksichtigt? Wie wird der Schutz von Frauen gewährleistet?

Sehr geehrte Frau Strack-Zimmermann,

in anderen Ländern hat sich gezeigt, dass die Nichtbeachtung der Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen sowie dem männlichen Gewaltverhalten zu diversen Problemen bei der Self-ID führen, die in Deutschland mit dem Selbstbestimmungsgesetz umgesetzt werden soll. Meine Fragen diesbezüglich lauten:

Dürfen Ihrer Ansicht nach Männer, die sich als Frauen identifizieren,

a) in Frauengefängnisse überführt werden, auch wenn sie Frauen vergewaltigt oder ermordet haben?

b) die Intimpflege bei Patientinnen oder behinderten Frauen und Mädchen übernehmen, auch wenn diese nicht zustimmungsfähig sind?

c) Leibesvisitationen bei Frauen durchführen, zum Beispiel in der Funktion als Polizist?

d) in Traumazentren für vergewaltigte Frauen arbeiten?

e) als Sexualstraftäter, Pädokriminelle oder Mörder vom Selbstbestimmungsgesetz profitieren?

Alle Fragen beruhen auf realen Ereignissen in anderen Ländern und sind nicht hypothetisch.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau C.,

ich bitte Sie, diese sehr detaillierten Fragen an die mit dem Thema befassten Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker zu richten. Diese können Ihnen mit Sicherheit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Agnes Strack-Zimmermann

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