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Marie-Agnes Strack-Zimmermann
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Frage von Nadine Z. •

Wird es im Verteidigungsfall zu einer Klagewelle kommen ?

Sehr geehrte Frau Strack-Zimmermann,
Männer dürfen bei Eintritt des Verteidigungsfalles nicht ihr Geschlecht wechseln. Wird es dann im Verteidigungsfall nicht zu einer Klagewelle kommen, denn Kern des Selbstbestimmungsgesetzes ist doch, dass ein Nachweis über Dauerhaftigkeit und Ernsthaftigkeit des Geschlechtswechsels vom Staat gar nicht mehr verlangt wird. Es reicht die Abgabe der Self-ID beim Standesamt. Warum wird ausgerechnet im Verteidigungsfalle eine Ausnahme gemacht? Dann rechnet die Ampel doch schon im Vorhinein damit, dass dieses Selbstbestimmungsgesetz anfällig ist für Missbrauch. Im Verteidigungsfall wird das als schlimm erachtet, aber im Hinblick auf die Schutzräume von Frauen und Mädchen nicht ?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Z.,

für den Spannungs- und Verteidigungsfall soll das Selbstbestimmungsgesetz eine ausgeglichene Sonderregelung treffen, indem für den Dienst mit der Waffe vorübergehend die rechtliche Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen bleibt, wenn ein Änderungsantrag in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Spannungs- und Verteidigungsfall gestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Agnes Strack-Zimmermann

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