Wird das dauerhafte 2%-Ziel der Nato gesetzlich verankert?
Sehr geehrte Frau Strack-Zimmermann,
die Nato wird auf dem Gipfel in Litauen das 2%-Ziel als eine Mindestanforderung für die NATO-Länder festlegen wollen. Nach dem Abschmelzen des Sondervermögens für die Bundeswehr müsste der Verteidigungshaushalt deutlich ansteigen, damit wir trotzdem dieses Ziel erreichen.
Ist hierfür ein Gesetz geplant, welches die NATO-Richtwerte für die jeweiligen Haushalte festschreibt?
Wie können wir unseren Partner versichern, dass unabhängig von der jeweiligen Regierung, Deutschland dauerhaft sein Ziel erfüllen wird und damit ein wichtiges Element zur Sicherheit in Europa schafft.
Vielen Dank und viele Grüße!
Sehr geehrter Herr T.,
ich unterstütze es, dass die NATO-Staaten sich darauf geeinigt haben, künftig mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung auszugeben. Das Zwei-Prozent-Ziel ist nicht nur eine Zusage der Bundesregierung an unsere Alliierten, sondern auch in der Nationalen Sicherheitsstrategie festgehalten. Mit dem Sondervermögen hält Deutschland in den nächsten Jahren das 2-Prozent-Ziel der Nato ein. Für die Zeit danach muss eine Anschlussregelung gefunden werden. Der Bundestag arbeitet an einer verbindlichen Regelung zur Verstetigung des 2%-Ziels im Haushalt, die gleichzeitig dafür sorgt, dass die Budgethoheit des Parlaments nicht beschnitten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Agnes Strack-Zimmermann