Wird das 2%-Ziel nach dem Abrufen des Sondervermögens weiterhin eingehalten? Wenn ja, wird es hierzu ein Gesetz geben, damit die Finanzierung auch weiterhin gewährleistet ist?
Sehr geehrte Frau Strack-Zimmermann,
vielen Dank erst einmal für ihren Einsatz bzgl. der Bundeswehr und der Ukraine.
Die Haushaltsplanungen bis einschließlich 2026 widersprechen der Rede von Olaf Scholz auf der Bundeswehrtagung, in der er das Erfüllen des 2%-Zieles anspricht.
Plant die Bundesregierung ein Gesetz, welches eine nachhaltige Finanzierung der BW nach dem Abrufen des Sondervermögens ermöglicht? Denn gerade dann werden ja weitere Investitionen bzw. Kosten entstehen (z.B. Wartung F35 etc.). Wenn die Bundeswehr keine langfristige Perspektive bzgl. der finanziellen Ausstattung erhält, wird die Rüstungsindustrie vermutlich ihre Kapazitäten auch aus Planungsgründen nicht erhöhen. Zudem sollte unser Anspruch als führende Nation in der EU auch mit einer gewissen militärischen Position einhergehen.
Über eine Beantwortung der Frage würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr T,
wir Freien Demokraten sind dafür, dass Deutschland das 2-Prozent-Ziel der NATO auch dann einhält, wenn das Sondervermögen in ein paar Jahren aufgebraucht ist. Dies gesetzlich zu verankern ist allerdings schwierig, da das Budgetrecht beim Parlament liegt. Es wird auch als das "Königsrecht" des Parlaments bezeichnet. Wir können zukünftigen haushaltärischen Entscheidungen des Parlaments nicht vorgreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Agnes Strack-Zimmermann