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Marie-Agnes Strack-Zimmermann
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Frage von Ralph W. •

Wieso handeln Sie mit der Ausfuhrgenehmigung von schweren Waffen in die Ukraine entgegen aller bisherigen deutschen und europäischen Richtlinien? Mit welchem Recht hebeln Sie dies nun einfach aus?

Die Ausfuhrgenehmigung von schweren Waffen in die Ukraine widersprechen aller bisherigen deutschen und europäische außenpolitischen Richtlinien und Maßstäben. Mit welchem Recht hebeln Sie dies nun einfach aus und bringen uns an den Rand eines Weltkrieges?
Hintergründe:
Die Politischen Grundsätze der Bundesregierung seit 1971 für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden bekräftigt durch ähnliche europäische Regelungen: Nach Art. 2 III des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates v. 8.12.2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern verweigern die EU-Mitgliedstaaten die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Militärgüter, „die im Endbestimmungsland bewaffnete Konflikte auslösen bzw. verlängern würden oder bestehende Spannungen oder Konflikte verschärfen würden.“

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr W.

vielen Dank für Ihre Frage. Deutschland liefert im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen (Art. 15) Waffen zur Selbstverteidigung in die Ukraine und billigt die Lieferung aus Drittstaaten. Diese Waffenlieferungen erfolgen ebenso wie die Sanktionen in enger Abstimmung mit unseren europäischen und transatlantischen Partnern. Neben der Unterstützung der Ukraine verbindet uns das gemeinsame Ziel zu verhindern, dass Russland den Krieg auf weitere Staaten ausdehnt.

Deutschland steht in besonderer Verantwortung, alles dafür zu tun, dass aggressiver Nationalismus und Imperialismus im 21. Jahrhundert in Europa und der Welt keinen Platz mehr haben. In seinem heute verabschiedeten Antrag zur Unterstützung der Ukraine und zur Sicherung des Friedens in Europa hat der Bundestag bekräftigt, dass er das Selbstverteidigungsrecht der Ukraine uneingeschränkt unterstützt. Sie können den Antrag unter folgendem Link einsehen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/015/2001550.pdf.

Mit freundlichen Grüßen
Marie-Agnes Strack-Zimmermann

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