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Marie-Agnes Strack-Zimmermann
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Frage von Arne S. •

Wie ist Ihre Haltung zum vermuteten Drohnenkrieg von der US-Basis Rammstein und zum Drohnenkrieg der Türkei in Syrien? Ist der Mord aus der Luft völkerrechtlich vertretbar?

Sehr verehrte Frau Strack-Zimmermann,

faktisch müssen wir "uns" auf das Wort der Amerikaner verlassen, dass kein Drohnenkrieg von der BRD ausgeht. Ist Drohnenkrieg Ihrer Meinung legitim oder feiger Mord ( Hinrichtung ohne Verhandlung) ? Sei es von unserem Staatsgebiet oder generell. Ist der Drohnenkrieg der Türkei in Syrien legitim? Sind die zivilen Opfer legitim? Was sagt das Völkerrecht? Sollten Deutsche permanenten Zugang zur Basis Rammstein haben, um das zu überprüfen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

es gibt kein prinzipielles völkerrechtliches oder verfassungsrechtliches Verbot für den Einsatz von bewaffneten Drohnen. Im Krieg gilt das humanitäre Völkerrecht, das im bewaffneten Konflikt humanitäre Mindeststandards festlegt. Tatsächlich unterscheidet dieses nicht qualitativ zwischen Drohnen und anderen Waffen wie Langstreckenraketen, sondern ganz allgemein: Die Kampfhandlungen müssen das Gebot der Verhältnismäßigkeit einhalten. Untersagt ist "nur" der Einsatz von Waffen, deren Wirkungen nicht auf militärische Ziele begrenzbar sind, die exzessive unnötige Leiden verursachen. Daran muss auch der Einsatz von bewaffneten Drohnen im Krieg gemessen werden. Deren Einsatz ist nicht generell völkerrechtswidrig, sondern es muss immer der Einzelfall betrachtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Agnes Strack-Zimmermann

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