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Marie-Agnes Strack-Zimmermann
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Frage von Uwe K. •

Werden sie die Abschöpfung von "Übergewinnen" aka "Zufallsgewinnen" bei Energiekonzernen mittragen? Sehen sie darin keine Verhinderung eines Ausbaus der Regenerativen Energien? Kein Verrat der FDP?

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Sehr geehrter Herr L.,

es gibt keine im deutschen Steuerrecht keine Unter- und keine Übergewinne, sondern nur Gewinne. Entsprechend gibt es keine klare bzw. verlässliche und rechtssichere Definition, was Übergewinne eigentlich sind und eine Sondersteuer auf "Übergewinne" wäre deshalb willkürlich. Deshalb plant die Bundesregierung nun eine Erlösobergrenze für Stromerzeuger. Die geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Speziell Produzenten, die günstig zum Beispiel Windstrom erzeugen, haben deutlichen mehr Einnahmen, wenn der Strompreis in die Höhe schießt. Das liegt daran, dass sie nach dem aktuellen Mechanismus so bezahlt werden, als hätten sie teures Gas eingekauft. Das ist nicht gerecht, weil das "Merit-Order"-Prinzip, das tatsächlich einen Anreiz dazu bieten soll, Ökostrom zu produzieren, auf diese Weise ad absurdum geführt wird. Durch die geplante (vorübergehende) Abgabe entstehen finanzielle Spielräume, die dann zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger aufgewendet werden können. 

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Agnes Strack-Zimmermann

 

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