Was halten Sie von diesem Vorschlag?
Sehr geehrte Frau Dr. Strack-Zimmermann,
Was halten Sie von diesem Vorschlag?
Gesetzgebende Volksabstimmung“
Wir möchten, dass die gesetzgebende Volksabstimmung eingeführt wird und dabei repräsentative Demokratie und direkte Demokratie miteinander verbunden werden.
Dazu bedarf es einer Änderung des Art. 82(1) GG.
Der Art. 82 GG bildet den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens.
In ihm ist geregelt, daß Gesetze verkündet werden und in Kraft treten, wenn der Bundespräsident sie ausgefertigt (unterschrieben) hat.
Künftig sollen Gesetze erst verkündet werden und in Kraft treten, wenn nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten das Volk in einer gesetzgebenden Volksabstimmung zugestimmt hat.
Um das zu ermöglichen, soll der Art. 82(1) GG geändert werden.
Sehr geehrter Herr T.
Deutschland ist eine repräsentative Demokratie und dieses System hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt. Politische Entscheidungen und die Kontrolle der Regierung wird von gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertretern übernommen. So steht es im Grundgesetz. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Volksvertreterinnen und Volksvertreter zu bestätigen oder abzuwählen, wenn sie mit ihrer Arbeit nicht zufrieden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Agnes Strack-Zimmermann