Was halten Sie von der verfassungsrechtlich verankerten Pflicht, das Lebensrecht ungeborener Kinder zu schützen? Was werden Sie dafür tun, damit dies auch so bleibt?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Wieso sprechen Sie nicht geradeaus an, dass es Ihnen um das Thema Abtreibung geht? Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen wird von der Rechtsordnung unter den Bedingungen der §§ 218a ff. StGB toleriert. Dieser Kompromiss ist das Ergebnis einer langen gesellschaftlichen Diskussion und sollte aus Sicht der Freien Demokraten in seiner Grundkonstruktion auch nicht angetastet werden. In erster Linie gehört der Körper der Frau ihr selbst, und nur sie kann darüber entscheiden. Und ich versichere Ihnen: Keine Frau, die sich in einer schwierigen Lage und Ausnahmesituation die Frage stellt, ob sie ein Kind austragen möchte oder nicht, wird sich diese Entscheidung leichtmachen. Umso wichtiger ist es, dass Ärztinnen und Ärzte verlässliche Regeln haben, wie sie informieren dürfen und Frauen ein flächendeckendes und objektives Beratungsnetzwerk zur Verfügung steht. Wir wollen hier den Zugang zu Beratungsstellen erleichtern, die sich nicht in ihrer unmittelbaren Umgebung befinden, indem wir die Beratung auch zukünftig online erlauben wollen. Ich unterstütze deshalb die Abschaffung des § 219a.
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Agnes Strack-Zimmermann