Warum setzt Deutschland die ratifizierten Papiere der Genfer Konvention zur Minderung der Nachfrage nach Prostituierten einfach nicht um? Thema Menschenrechte
Das Prostituiertenschutzgesetz führte nicht zur Minderung der Nachfrage oder zu einer Verbesserung der unhaltbaren Zustände darum will ich wissen, warum passiert nichts auf Bundesebene um es den Tätergruppen zu erschweren und warum wird der bereits ratifizierte Vertrag nicht umgesetzt so verpflichtet dieser die Nachfrage zu mindern (Werbeverbot etc.)?
Quelle: Zwangsprostitution in Europa -
müssen wir Sexkauf verbieten? – Der Livetalk | ARTE Re: Saloon
https://www.youtube.com/watch?v=120Xh-BQD8E
Es gibt def.organisierten Menschenhandel in Deutschland weitgehend ohne Folgen für Täter, die Gewinne lassen Strafmaßnahmen kalkulierbar werden und die Regierung geht das bisher nicht wirkungsvoll an und die Zivilbevölkerung guckt mehrheitlich weg.
Sehr geehrter Herr T.,
generell ist es wichtig, Zwangsprostitution von freiwilliger Prostitution zu trennen: Zwangsprostitution zählt zu den bekanntesten Formen des Menschenhandels und ist demnach eine schwere Straftat, hat aber erst einmal nichts mit der freiwilligen Prostitution zu tun, die im Prostitutionsschutzgesetz geregelt ist. Tatsächlich sind freiwillige Prostitution und Zwangsprostitution aber leider nicht immer eindeutig voneinander zu trennen. Wir Freien Demokraten wollen deshalb, dass bestehendes Recht besser umgesetzt wird, beispielsweise durch mehrsprachige Beratungsangebote, Ausstiegshilfen oder auch durch bessere Strafverfolgung.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit der SPD und den Grünen darauf geeinigt, generell den Kampf gegen Menschenhandel zu intensivieren. Den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wollen wir mit einem Nationalen Aktionsplan und einer unabhängigen Monitoringstelle zur Umsetzung der Europaratskonvention bekämpfen. Mit der Evaluation des Prostitutionsschutzgesetzes wollen wir außerdem Schwachstellen in der Gesetzgebung identifizieren. Aus Sicht der Freien Demokraten muss das Ziel der Evaluation sein, Dunkelfelder zu beleuchten und daraus klare, evidenzbasierte Handlungsempfehlungen für die Gesetzgebung, Strafverfolgung und Beratungsangebote zu erarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Agnes Strack-Zimmermann