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Marie-Agnes Strack-Zimmermann
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Frage von Ruth D. •

Der Präsidentenberater der Ukraine Herr M. Podoljak verwendet den Begriff "zivile Besatzer" für Urlauber an den Stränden der Krim. Wie ist diese Bewertung völkerrechtlich einzuschätzen?

Dürfen "zivile Besatzer ", darunter auch Kinder wie Angehörige des Militärs bekämpft werden?

Was sagt dazu die Genfer Konvention?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D., 

grundsätzlich gilt, dass nach einer Besetzung die Besatzungsmacht - in dem Fall Russland - dafür Sorge tragen muss, die Zivilbevölkerung vor Kampfhandlungen im Kriegsgebiet zu schützen. Zivilisten dürfen nicht als menschliche Schutzschilde benutzt werden. Die Besatzungsmacht darf auch keine Zivilisten aus dem eigenen Land in die besetzten Gebiete verschleppen oder verschicken.

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Agnes Strack-Zimmermann 

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