Wann kommt endlich das Wechselmodell als Leitmodell?
Hallo Frau Strack-Zimmermann,
leider haben wir in Deutschland im Gegensatz zum Rest der liberalen, westlich geprägten Rechtsstaaten ja immer noch das Residenzmodell als Leitmodell. Ein vom Europarat als diskriminierend eingestuftes Leitmodell, welches auf den Grundsätzen der Hausfrauen-Ehe basiert und den Vater systematisch ausgrenzt und in der Regel vorverurteilt und als bösen Eindringling stigmatisiert. Was für mich als liberalen, modernen Bürger eines Rechtsstaates in keiner Weise mit dem Artikel 1 unseres Grundgesetzes zu vereinbaren ist.
In den meisten modernen Ländern ist es so, dass sich beide Eltern von Anfang an zu jeweils 50% um das Kind kümmern, beide in Teilzeit gehen und sich auch gleichermaßen Rechte und Pflichten teilen. Und wenn es dagegen etwas einzuwenden gibt, dann muss man das verdammt gut begründen und auch nachweisen können. Und weil die Studienlage hier eine ganz eindeutige Sprache spricht.
Wann kommt denn nun endlich das Wechselmodell als neues Leitmodell?
Sehr geehrter Herr H.,
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat Anfang des Jahres die Eckpunkte für die Modernisierung des Abstammungs- und Kindschaftsrechts vorgestellt. Das neue Kindschaftsrecht soll auch erstmalig das Wechselmodell regeln. Das Eckpunktepapier schlägt klare gesetzliche Vorgaben dafür vor, wie die Unterhaltslasten im asymmetrischen Wechselmodell zu verteilen sind. Die Bekanntmachung des finalen Gesetzentwurfs steht jedoch noch aus. Erst wenn der Entwurf durch das Bundeskabinett verabschiedet und der Entwurf an den Bundestag übermittelt wurde, wird die Debatte um wesentliche Punkte im Parlament weitergeführt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Agnes Strack-Zimmermann