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Marie-Agnes Strack-Zimmermann
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Frage von Theodor R. •

Wann fällt die Hinzuverdienstgrenze/Ruhensregelung für Versorgungsempfänger weg? Nicht mehr zeitgemäß...

Sehr geehrte Frau Marie-Agnes Strack-Zimmermann,
zum 01.01.2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze für Rentner, welche das Lebensalter zur gesetzlichen Altersrente noch nicht erreicht haben so deutlich angehoben, dass diese faktisch nicht mehr existiert.
Vor dem Hintergrund des von allen Seiten beklagten Fachkräftemangels stellt sich die Frage, wann eine wirkungsgleiche Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für Versorgungsempfänger (auch ehemalige Berufssoldaten) erfolgt. Dieser Personenkreis wird auf Grund der besonderen Altersgrenze regelmäßig früh in den Ruhestand versetzt. Bis zum erreichen der Altersgrenzen für den Polizeidienst (61 Jahre) ist die Ruhensregelung bereits ausgesetzt. Ab erreichen dieses Lebensalters jedoch wird erneut eine Hinzuverdienstgrenze (von 61 - 66 Jahre / 5 Jahre) bis auf 100% der Ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge wirksam.
Facharbeitermangel wird abgebaut / Steuereinnahmen erhöht... man hat die Versorgungsempfänger gegenüber den Rentner schlichtweg vergessen.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr R.,

da Ihre Frage nicht direkt in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich an die zuständigen Kollegen aus meiner Fraktion zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Agnes Strack-Zimmermann

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