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Marie-Agnes Strack-Zimmermann
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Frage von Heike R. •

Sollte jegliches, völkerrechtswidriges Verhalten angeprangert und verurteilt werden?

Sehr geehrte Frau Strack Zimmermann,
Ich möchte vorab ausdrücklich betonen, meine Frage hat absolut nichts mit dem derzeitigen Angriffskrieg Russlands zu tun, bitte deshalb keine Verweise auf diesen schlimmen Krieg Russlands ziehen, es gibt noch andere wichtige Themen !

Frau Strack Zimmermann,
1. Wie gehen Sie persönlich mit völkerrechtswidrigen Kriegen und Militäroperationen der Amerikaner um?
2. Sollte von unseren Politikern jeder Agressor angeprangert werden?
quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Militäroperationen_der_Vereinigten_Staaten

Mit freundlichem Gruß
Heike R.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau R.,

grundsätzlich regelt das humanitäre Völkerrecht was im Krieg zulässig ist. Ein bewaffneter Konflikt ist Voraussetzung für die Anwendung des humanitären Völkerrechts. Unruhen oder einzelne Gewaltakte genügen nicht. Alle Kriegsparteien sind an das humanitäre Völkerrecht gebunden. Dabei spielt der Kriegsgrund keine Rolle. Es ist auch egal, wer den bewaffneten Konflikt begonnen hat.

Eine Regel des humanitären Völkerrechts ist beispielsweise, dass auch im Krieg ein Mindestmaß an Menschlichkeit gewahrt werden muss. Entscheidungsträger sind verpflichtet, Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht nicht nur vorzubeugen, sondern diese auch zu unterbinden und zu bestrafen. Eine wichtige Kontrollfunktion kommt hier dem Internationalen Komitee vom Deutschen Kreuz zu.

Am internationalen Strafgerichtshof werden die Verantwortlichen schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht wie willkürlich vorsätzliche Tötung, Folter und unmenschliche Behandlung oder vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung, umgangssprachlich auch Kriegsverbrechen genannt, zur Rechenschaft gezogen. Jedes mutmaßliche völkerrechtswidrige Verhalten sollte verfolgt und bestraft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Agnes Strack-Zimmermann

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