Sehr geehrte Frau Strack-Zimmermann, warum ist es nicht möglich einen rechten Extremisten, wie Hannes Gnauk, von dem Verteidigungsausschuss fernzuhalten?
In diesem Ausschuss wird er Einsicht erhalten in sensible Daten, wie Rechtsextreme in der Bundeswehr, und dadurch eine aktive Sicherheitsbedrohung darstellen. Was fängt er mit diesen Daten an? Wem gibt er diese Informationen weiter?
"Der AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck durfte während seiner Dienstzeit bei der Bundeswehr zuletzt keine Uniform mehr tragen oder auch nur Kasernen betreten. Der Grund dafür: Der Militärgeheimdienst MAD stufte den Soldaten wegen Kontakten zu extrem rechten Organisationen als „erkannten Extremisten“ ein – mit der höchsten Stufe auf dem Ampelwarnsystem: „Rot“.“ (TAZ 10.12.21)
Gibt es für Sie keine Möglichkeit, hier einzugreifen?
Ich wünsche Ihnen für die kommende Legislaturperiode alles Gute und Frieden.
Beste Grüße
Thilo E.
Sehr geehrter Herr E.,
dass die AfD-Fraktion Hannes Gnauck im Wissen um seine Einstufung durch den Militärischen Abschirmdienst als Extremist in den Verteidigungsausschuss schickt, ist eine Verhöhnung des Ausschusses. Schon deshalb, weil der Ausschuss auch für die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten verantwortlich ist.
Herr Gnauck besitzt jedoch das passive Wahlrecht und ist ein gewählter Abgeordneter mit allen Rechten und Pflichten. Wenn er sich im Ausschuss an seine Pflichten hält, gibt es Stand jetzt wohl keine rechtliche Handhabe gegen ihn. Sollte er im Ausschuss seinen Pflichten allerdings nicht nachkommen, insbesondere was die Pflicht zur Geheimhaltung betrifft, wird ihm die Immunität zu entziehen sein. Wir werden ihn sehr genau beobachten.
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Agnes Strack-Zimmermann