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Marie-Agnes Strack-Zimmermann
FDP
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Frage von Uwe K. •

Sehr geehrte Frau Strack-Zimmermann, vielen Dank für Ihre Antwort. Aber wäre es Ihnen denn möglich auch meine Fragen zu beantworten?

Wozu brauchen wir ein Bundesverfassungsgericht, wenn sich schon die Abgeordneten des Bundestages nicht daran halten?
Mit freundlichen Grüßen
U. K.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

die Art Ihrer Nachfrage sagt mir, dass Ihnen meine Antwort auf Ihre vorherige Frage einfach nicht gefällt. Ich versuche es trotzdem noch einmal:

Die kritische Begleitung durch die Öffentlichkeit ist richtig und wichtig, wenn es um höhere Diäten für Bundestagsabgeordnete geht. Deshalb hat der Deutsche Bundestag 2011 auch eine unabhängige Expertenkommission damit beauftragt, Vorschläge zur Abgeordnetenentschädigung zu erarbeiten. 2014 ist im Abgeordnetengesetz ein Verfahren zur Bestimmung der Höhe der Diäten festgeschrieben worden, dass die wesentlichen Vorschläge der Expertenkommission umsetzt. Dabei wurden auch die Anforderungen berücksichtig, die das von Ihnen zitierte „Diätenurteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1975 an das Verfahren der Entschädigungsfestsetzung stellt.

Demnach müssen die Abgeordneten zwingend selbst über ihre Bezüge entscheiden, da kein anderes Organ die nötige Legitimation dazu hat. Außerdem muss die Entscheidung öffentlich getroffen werden und nachvollziehbar sein. Als Richtgröße für die Bezüge gelten seither die Gehälter von Richterinnen und Richtern an einem obersten Bundesgericht. Die Entwicklung der Diäten ist heute an den Nominallohnindex gekoppelt, der den durchschnittlichen Anstieg von Löhnen und Gehältern der abhängig Beschäftigten in Deutschland abbildet, egal ob sie in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten oder nicht. 

Mit diesem Verfahren, das seit dem 1. Juli 2016 angewandt wird, stellen sich die Parlamentarier der verfassungsrechtlich gebotenen Transparenz in eigener Sache. Es soll gerade auch dazu beitragen, den Verdacht der Selbstbedienung zu entkräften. Im Sinne des von Ihnen zitierten Bundesverfassungsgerichtsurteils muss das Verfahren zu Beginn jeder Legislaturperiode neu beschlossen werden, sodass die Anpassung nun für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sind. In der Regel findet vorher eine öffentliche Debatte im Plenum statt. Der angepasste Betrag der Entschädigung wird zudem jedes Jahr in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht und ist somit für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar.

Die detaillierte Begründung zum Anpassungsverfahren der Abgeordnetenentschädigungen können Sie im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btd/18/004/1800477.pdf.

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Agnes Strack-Zimmermann

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