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Marie-Agnes Strack-Zimmermann
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Frage von Jürgen S. •

Sehr geehrte Frau Strack-Zimmermann, können Sie mir sagen, ob für frühpensionierte Berufssoldaten (besondere Altersgrenze) ebenfalls ein Wegfall der Hinzuverdienstgrenze in der Verhandlung ist?

Der Bundestag hat am 21.10.2022 in erster Lesung die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner behandelt. Wahrscheinlich wird die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner zum 01.01.2023 wegfallen. Können Sie mir sagen, ob für frühpensionierte Berufssoldaten (besondere Altersgrenze) auch ein Wegfall bzw. Änderung der Hinzuverdienstgrenze angedacht bzw. schon in der Verhandlung ist (analog zu den Frührentnern)?
Mit freundlichem Gruß
Jürgen S.

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Sehr geehrter Herr S.,

die momentan geltenden gesetzlichen Regelungen für den Hinzuverdienst bei frühpensionierte Berufssoldatinnen und -soldaten sind kompliziert und tatsächlich auch nicht alle eindeutig nachvollziehbar. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, über den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze beziehungsweise über eine deutliche Anhebung der Hinzuverdienstgrenze bei verminderter Dienstfähigkeit nachzudenken, analog  zu den von Ihnen beschriebenen Änderungen, die kürzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen worden sind, um den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel zu gestalten.

Der Ausblick auf eine uneingeschränkte Hinzuverdienstmöglichkeit oder zumindest die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze nach der Pensionierung, könnte auch dazu beitragen, die Attraktivität des Soldatinnen- beziehungsweise Soldatenberufs zu steigern. Die Bundeswehr benötigt für ihre anspruchsvollen Aufgaben qualifizierte, motivierte und belastbare Soldatinnen und Soldaten. Die Attraktivität des Dienstes sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Bundeswehr als Arbeitgeber.

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Agnes Strack-Zimmermann

 

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