Portrait von Marie-Agnes Strack-Zimmermann
Marie-Agnes Strack-Zimmermann
FDP
0 %
/ 0 Fragen beantwortet
Frage von Alexandra S. •

Ist die deutsche Staatsangehörigkeit per Geburt im Interesse der Gesellschaft (zweiter Versuch)?

Kinder nicht-deutscher Eltern sollen unabhängig davon, wie gut diese integriert sind, bei der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Als Antwort auf meine Frage hierzu habe ich einen Link erhalten, in dem auf diesen Aspekt überhaupt nicht eingegangen wird.

Stattdessen steht dort:
"Die Verleihung der Staatsangehörigkeit sei das Ergebnis einer gelungenen Integration in die deutsche Gesellschaft. Sie darf nicht am Anfang des Integrationsprozesses stehen"

Abhängig von der Integration der Eltern sind eben Zweifel angebracht, dass diese Kinder immer im Sinne unserer Werte erzogen werden und die Integration gelingen kann.

Solange Kinder ohne deutschen Pass keine Nachteile bei Bildung/Sozialleitungen haben, sehe ich auch keinen positiven Einfluss der Einbürgerung auf die Integration. Das Zugehörigkeitsgefühl von Kindern hängt nicht von Dokumenten ab.
Wäre es nicht besser, gut integrierten jungen Menschen erst bei Volljährigkeit die Staatsangehörigkeit zu verleihen?

Portrait von Marie-Agnes Strack-Zimmermann
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau S.,

unabhängig von der individuellen Bewertung von Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht ist es eine nachweisbare Tatsache, dass Kinder ohne deutschen Pass benachteiligt werden.

Seit 2000 gilt, dass Kinder ausländischer Eltern neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. Eine Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Das wiederum wird nur erteilt, wenn die Person bestimmte Integrationsleistungen vorweisen kann. Im Umkehrschluss heißt das, dass eigentlich nur Kinder von Eltern, die bereits hinreichend in die deutsche Gesellschaft integriert sind, von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. Der Staat geht davon aus, dass diese Kinder ihr Leben lang in Deutschland verbringen werden und ein fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft werden.

Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung die Umsetzung einer Staatsangehörigkeit per Geburt, wie es beispielsweise in den USA der Fall ist, prüft, um genau das zu vermeiden, was sie fürchten: Parallelgesellschaften. 

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Agnes Strack-Zimmermann

 

 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Marie-Agnes Strack-Zimmermann
Marie-Agnes Strack-Zimmermann
FDP