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Marie-Agnes Strack-Zimmermann
FDP
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Frage von Alexandra S. •

Ist die deutsche Staatsangehörigkeit per Geburt im Interesse der Gesellschaft?

Sehr geehrte Frau Strack-Zimmermann,

schon heute scheitert die Abschiebung z.B. krimineller Clanmitglieder daran, dass diese einen deutschen Pass haben, obwohl sie unsere Werte offensichtlich nicht teilen.

Jetzt soll die Einbürgerung weiter erleichtert werden. Künftig sollen Kinder bei der Geburt den deutschen Pass erhalten, wenn ihre Eltern seit 5 Jahren in Deutschland leben.
Angesichts der z.T. sehr großen kulturellen Unterschiede zu den Herkunftsländern, werden Kinder den deutschen Pass erhalten, auch wenn sie von ihren Eltern entgegen unserer Werte erzogen werden.
Wäre es nicht sinnvoller, wenn diese Kinder erst mit der eigenen Volljährigkeit bei Nachweis einer gelungenen Integration eingebürgert würden? Für Kinder bestehen bis dahin z.B. bei der Bildung oder bei Sozialleitungen, auch ohne deutschen Pass keinerlei Nachteile.

Außerdem wollte die FDP die Einbürgerung erst erleichtern, wenn die illegale Einwanderung erfolgreich bekämpft wurde! Dies ist bisher nicht der Fall.

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Antwort von
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Sehr geehrter Frau S.,

die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sieht eine deutliche Vereinfachung der Einbürgerung für diejenigen vor, die sich schnell integrieren. Zu einer gelungene Integration gehören zum Beispiel ausreichende Deutsch-Kenntnisse, Straffreiheit sowie die Fähigkeit, seinen Lebensunterhalt eigenständig bestreiten zu können. Auch die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft ab Geburt soll die Integration fördern.

Mehr zur geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts können Sie hier nachlesen, wenn Sie möchten: https://www.fdp.de/ein-modernes-einwanderungsland-braucht-klare-regeln

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Agnes Strack-Zimmermann

 

 

 

 

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