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Marie-Agnes Strack-Zimmermann
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Frage von Reinhard L. •

Durch den Drohnenkrieg der Amerikaner gegen den Terror sind bisher tausende "Terroristen" und Zivilisten getötet worden. Verstoßen die Tötungen gegen das Völkerrecht?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L,.

es gibt kein prinzipielles völkerrechtliches Verbot für den Einsatz von bewaffneten Drohnen. Im Krieg gilt das humanitäre Völkerrecht, das im bewaffneten Konflikt humanitäre Mindeststandards festlegt. Tatsächlich unterscheidet dieses nicht qualitativ zwischen Drohnen und anderen Waffen wie beispielsweise Langstreckenraketen, sondern ganz allgemein: Die Kampfhandlungen müssen das Gebot der Verhältnismäßigkeit einhalten. Verboten ist der Einsatz von Waffen, deren Wirkungen nicht auf militärische Ziele begrenzbar sind und die exzessive unnötige Leiden verursachen. Daran muss auch der Einsatz von bewaffneten Drohnen im Krieg gemessen werden. Deren Einsatz ist nicht generell völkerrechtswidrig, sondern es muss immer der Einzelfall betrachtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Agnes Strack-Zimmermann

 

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