Braucht es automatische Sanktionen, wenn Staaten Konsulate oder Botschaften angreifen, dort Menschen töten oder entführen? und damit das Völkerrecht verletzen.
Guten Tag Frau Strack-Zimmermann,
als Kandidatin der FDP für das Europaparlament werden Sie sich dafür einsetzen, dass die EU strenge automatische Gesetze für den Fall erlässt, dass Staaten Konsulate oder Botschaften angreifen, dort gezielt Menschen töten oder entführen?
In den letzten Wochen gab es zwei direkte Angriffe dieser Art, einmal mit der Verhaftung von Ex-Vizepräsident Glas in der mexikanischen Botschaft in Ecuador und einmal mit der gezielten Tötung iranischer Generäle auf dem Gelände der iranischen Botschaft in der syrischen Hauptstadt Damaskus.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es automatische Gesetze gibt, die diesen Verstoß gegen das Völkerrecht automatisch bestrafen durch Sanktionen oder Abbruch der diplomatischen Beziehungen , egal um welche Nation es sich handelt?
Wenn nein, warum muss die Verletzung des Völkerrechts für jedes Land einzeln geprüft werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Felix.B
Sehr geehrter Herr B.,
Artikel 51 der UN-Charta erlaubt die individuelle und kollektive Selbstverteidigung nur im Falle eines bewaffneten Angriffs.
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Agnes Strack-Zimmermann