Änderung / Abschaffung des Art. 12a GG?
Sehr geehrte Frau Strack-Zimmermann,
da sich die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf Seite 114 selbst zu einer Gleichstellung von Männern und Frauen verpflichtet hat, möchte ich mich bei Ihnen erkundigen, wann seitens der Regierungsfraktionen oder der Bundesregierung ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des Art. 12a GG zu erwarten ist. Die alleinige Möglichkeit Männer zum Wehrdienst verpflichten zu können, ist mit dem Ziel der Koalition nicht vereinbar. Eine erforderliche 2/3 Mehrheit für eine entsprechende Änderung wird es mit der Unterstützung der Linkspartei und der Unionsparteien geben.
Die gegenwärtige Aussetzung der Wehrpflicht ist dabei nicht ausreichend, um die Gleichstellung sicherzustellen, da diese selbstverständlich wieder in Kraft gesetzt werden kann. Eine Änderung oder Abschaffung des Art. 12a GG ist damit zur Zweckerreichung der Gleichstellung unerlässlich.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr D.
bei einer Wiederaufnahme der Wehrpflicht würden die Voraussetzungen geschaffen werden, damit diese für alle Geschlechter gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Agnes Strack-Zimmermann