Frage an Marie-Agnes Strack-Zimmermann von Janne Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Strack-Zimmermann,
Ich frage mich ob sie die Abschaffung des Paragraphen 219a des StGB befürworten oder die Neufassung aus 2019 für ausreichend halten.
Guten Tag Frau Zimmermann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich befürworte nach wie vor die Streichung des § 219a StGB.
Ärzte dürfen nach der aktuellen Fassung zwar - etwa im Internet - angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie allerdings auch künftig auf offizielle Stellen verweisen. Sie dürfen auch nicht selbst veröffentlichen, mit welcher Methode sie abtreiben. Paragraf § 219a StGB kriminalisiert damit nach wie vor nicht nur die anpreisende Werbung, sondern bereits sachliche Informationen.
Gerade in der schwierigen und psychisch belastenden Situation einer ungewollten Schwangerschaft sind diese Informationen für die betroffenen Frauen aber besonders wichtig. Sie sollten daher schnell und leicht verfügbar sein. Besonders wichtig ist das in ländlichen Gegenden, wo häufig nur wenige Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und sende beste Grüße nach Reichartshausen
Ihre Marie-Agnes Strack-Zimmermann