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Frage von Martin G. •

Frage an Marianne Schieder von Martin G. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Schieder,

wie lässt sich das Tanzverbot am Karfreitag mit der in Artikel 4 GG festgelegten Neutralitätspflicht des Staates in weltanschaulicher Hinsicht vereinbaren?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gorges

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gorges,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.04.09.
Für die gesetzliche Regelung von bundeseinheitlichen Feiertagen besteht von Seiten des Bundes keine ausdrückliche Kompetenz. Eine Lockerung des Tanzverbotes, bzw. eine Sonderregelung für den Karfreitag läge in den Händen der Länder.
Der Karfreitag ist für Christinnen und Christen einer der wichtigsten Feiertage. Nach meinem Empfinden schließt der ernste Charakter dieses Tages Unterhaltungs- und Tanzveranstaltungen aus. Aus Sicht der christlichen Kirchen ist öffentlicher Tanz ohne Beeinträchtigung der Nachbarn nicht möglich und sie erwarten deshalb Rücksichtnahme auf den stillen Charakter des Karfreitags.
Das widerspricht nicht dem Grundsatz der weltanschaulichen Neutralität des Staates. Im übrigen besagt Artikel 4 des Grundgesetzes eindeutig die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung.

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB

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