Frage an Marianne Schieder von Walter S. bezüglich Finanzen
Stichwort: Informationsfreiheitsgesetz
Hallo Marianne,
mit Schrecken haben wir gestern Abend in ´Kontraste´ erfahren dass der Bundestag bald ueber das Informationsfreiheitsgesetz abstimmen wird. Wie es aussieht wird es eine Mehrheit finden und uns Buergern werden weitere Rechte genommen.
Den Beitrag kannst Du hier sehen:
http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_drucken_jsp/key=rbb_beitrag_8545983.html
Gestatte die Frage: Wie wirst Du ueber das Thema Informationsfreiheitsgesetz abstimmen?
Hoffe auf eine NEIN von Dir.
Danke im voraus.
MfG
Walter
Lieber Walter,
den von Bayern im Bundesrat initiierten Änderungsvorschlag zum Ausschluss des Anspruchs auf Informationen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden der Finanzaufsicht lehne ich entschieden ab.
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz von 2005 hat jeder Bürger grundsätzlich Anspruch auf Informationen aus der öffentlichen Verwaltung. Das gilt ausdrücklich auch für Auskünfte aus dem Bereich Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht.
Das Gesetz stellt bereits heute sicher, dass Informationen nicht erteilt werden müssen, wenn diese nachteilige Auswirkungen auf die Kontrollaufgabe der Behörde haben können. Auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind umfassend geschützt. Es gibt keinen Grund, den Informationsanspruch der Bürger und Bürgerinnen gegenüber den Behörden der Finanzaufsicht von vornherein auszuschliessen, wie dies sonst nur für die Nachrichtendienste gilt. Die Finanzmarktkrise und die Schwierigkeiten der Bayerischen Landesbank machen vielmehr deutlich, dass es gerade auch in diesem Bereich richtig und wichtig ist, für Transparenz zu sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder