Frage an Marianne Schieder von Ulrich K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schieder,
die Gestaltung des Gesundheitsschutzes vor dem Rauchen in der Öffentlichkeit ist zwar Ländersache, doch werden Sie sicher Möglichkeiten sehen, etwas gegen die Aufweichung des Rauchverbotes speziell in Gaststätten, die in Bayern ja geplant ist, zu unternehmen? Es kann und darf nicht sein, daß ein paar wenige Rücksichtslose hier ihre Freiheiten ausleben dürfen! Weder Wirt noch Personal können durchs Schlüsselloch bedienen, der lästige und vor allem gesundheitsschädliche Rauch wird wieder überall sein.
Mit freundlichen Grüßen!
Sehr geehrter Herr Kiowski,
vielen Dank für Ihre Mail vom 04.01.09 zum Thema Nichtraucherschutz.
Ihren Unmut, in Bayern das bestehende Nichtraucherschutzgesetz aufzuweichen, kann ich absolut verstehen. Ich teile Ihre Meinung, dass der Schutz vor Passivrauchbelastung in öffentlichen Bereichen einen klaren Vorrang haben muss.
Die CSU/FDP-Koalition in Bayern plant das bayerische Nichtraucherschutzgesetz zu ändern und eine Lockerung des Rauchverbots in der Gastronomie umzusetzen. Vor dem Hintergrund zahlreicher Studien die belegen, dass z.B. das Erkrankungsrisiko für Lungenkrebs bei Beschäftigten in der Gastronomie, die Passivrauch ausgesetzt sind, doppelt so hoch ist, wie ohne diese Exposition, halte ich dies für sehr problematisch. Da das bestehende Gesetz zum Nichtraucherschutz bis dato noch seine Gültigkeit hat, führt die geplante Lockerung darüber hinaus bei den Wirten zu Unsicherheiten.
Die Regelungskompetenz des Bundes beim Nichtraucherschutzgesetz ist derzeit ausgeschöpft. Alle Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes, die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs und Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahnen sind vom Nichtraucherschutzgesetz erfasst und rauchfrei. Die Zuständigkeit für landeseigene Einrichtungen und die Gastronomie liegt bei den Ländern - die Ausgestaltung ist leider nicht einheitlich. Dabei hat sich gezeigt, dass es Umsetzungsprobleme überall dort gibt, wo Ausnahmeregelungen existieren.
Das Vorgehen der Bayerischen Staatsregierung ist auch mit den Bestrebungen von EU-Kommissar Vladimir Spidla nicht in Einklang zu bringen. Nach dessen Überlegungen soll es eine einheitliche europäische Regelung ohne Ausnahme zu einem Rauchverbot am Arbeitsplatz geben. Damit würde ein umfassender Gesundheitsschutz für Arbeitsplätze sichergestellt. Sollte sich dies realisieren lassen, müssten sich die Gesetzgeber daran orientieren und eine einheitliche europaweite Regelung beschließen. Dieses Vorgehen wäre aus meiner Sicht wünschens- und unterstützenswert. Damit würde der Nichtraucherschutz konsequenterweise im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes geregelt.
Parallel dazu unterstütze ich jedes Konzept, das den Menschen hilft, mit dem Rauchen aufzuhören bzw., damit Jugendliche gar nicht erst mit dem Rauchen anfangen. Die Folgen dieser Sucht sind zu gravierend, als dass man den Kampf dagegen vernachlässigen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB