Frage an Marianne Schieder von Martin G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Schieder,
in letzter Zeit werden vom Bundestag immer wieder Gestze verabschiedet, die nachträglich vom Bundesverfassungsgericht (vorläufig) außer Kraft gesetzt oder stark abgeschwächt werden. Jüngstes Beispiel sind die ohnehin äußerst umstrittenen Bürgerbespitzelungsgesetze Vorratsdatenspreicherung und Onlinedurchsuchung, die trotz vieler Proteste durchgepeitscht wurden, obwohl bereits im Vorfeld viele Experten eine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz stark anzweifelten.
Mich würde interessieren, weshalb vom Gesetzgeber hier so schlampig gearbeitet wird. Liegt das an der Unkenntnis unseres Grundgesetzes oder interessiert das Grundgesetz unsere Abgeordneten schlicht nicht?
Und wie stehen Sie zum geplanten Gesetzentwurf zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte? Werden Sie auch hier zum Handlanger der Unterhaltungsindustrie? Und wem außer der Musik- und Filmindustrie wollen Sie außerdem Auskunftsanspruch gegen Internetprovider einräumen?
mfg
Martin Gorges
Sehr geehrter Herr Gorges,
Ihre Mail vom 02.04.08 habe ich erhalten.
Auf Ihre polemischen Fragen und haltlosen Unterstellungen werde ich nicht antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB