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Frage von Konrad S. •

Frage an Marianne Schieder von Konrad S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schieder,

die weitreichende Bezugsdauer AL 1 wurde am 31.01.2006 abgeschafft. Bis dahin galt für 55/56 jährige 26 Monate, ab 57 sogar 32 Monate.

Seit 1.02. 2006 hat sich dies stark verändert, es sind nur mehr 12 Monate., ab 55 Jahre aber 18 Monate. Bezugsdauer.

Deshalb schleierhaft, warum bei nennung der neuen Festlegung seit Montag ab 55 Jahre wieder 18 Monate genannt werden.

Da braucht man sich nicht wundern. wenn der laie dies so weiter erzählt.

Solche Veröffentlichungen verunsichern Bevölkerung und Wahlvolk, muss das sein ?? Liege ich falsch, bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen, andern- falls die Richtigkeit meiner Angaben zu bestätigen.

MFG.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schießl,

vielen Dank für Ihre Mail vom 18.11.07. Der Koalitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.11.2007 auf folgend Regelung zum Arbeitslosengeld I geeinigt:
Arbeitslose ab 50 Jahren erhalten eine Zahlung von 15 Monaten (bei 30 Monaten Vorversicherungszeiten innerhalb der letzten 5 Jahre), 18 Monaten ab 55 Jahren (bei 36 Monaten Vorversicherungszeit) und 24 Monaten ab 58 Jahren (bei 48 Monaten Vorversicherungszeit). Unterbrechungen in den letzten fünf Jahren sind für den Anspruch unschädlich.

Mit freundlichem Gruß
Marianne Schieder, MdB

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