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Marianne Schieder
SPD
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Frage von Konrad S. •

Frage an Marianne Schieder von Konrad S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schieder,

in der MZ. von heute werden Sie von Herrn Zweigler zitiert mit Ihrer Bemerkung“Die Bayerische SPD hat vorgeschlagen, zur Finanzierung der alten Pendlerpaulschale den Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 920 Euro/Jahr heran zu ziehen“

Meinen Sie damit die Streichung des Pauschbetrages für alle Arbeitnehmer die ohne Auto oder Bundesbahn zur Arbeits- stätte gelangen ?

Vielen Dank für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schießl,

ja, ich meine den Arbeitnehmerpauschbetrag, denn über diesen gewährt das Einkommensteuerrecht steuerpflichtigen Arbeitnehmern eine Werbungskostenpauschale von derzeit 920 € jährlich, ohne dass dafür ein Nachweis erforderlich ist, ob die in Ansatz gebrachten Werbungskosten auch angefallen sind. Zu den dort gemeinten Werbungskosten gehört auch der Weg zur Arbeit. Dieser sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird unabhängig davon gewährt, wie der Arbeitnehmer in die Arbeit kommt und auch dann, wenn sein Weg in die Arbeit so kurz ist, dass er die Höhe der mit dem Pauschbetrag angesetzten Kosten nicht erreicht. Hat der Arbeitnehmer Aufwand im Sinne der Werbungskosten, der über diese Pauschale hinausgeht, so kann er diesen in Ansatz bringen, muss allerdings dafür einen Nachweis führen. Dies betrifft auch Fahrtkosten, die über die Höhe des Pauschbetrages hinaus gehen, oder die zusammen mit anderen Werbungskosten höher ausfallen als der Pauschbetrag.

Ich habe niemals eine Abschaffung der Werbungskostenpauschale gefordert, sondern stets von einer Kürzung dieser Werbungskostenpauschale gesprochen!

Selbstverständlich wäre es mir am liebsten, wenn, was den Weg zur Arbeit betrifft, einfach er alte Zustand wieder hergestellt werden könnte und keine Einsparungen in diesem Bereich gefordert werden würden. Die in der Diskussion vom Finanzminister, aber auch von führenden Vertretern der Union vertretenen Standpunkte waren aber immer so, dass auch in diesem Bereich Einsparungen erbracht werden sollen.

Ich halte es für gerechter - und darauf habe ich, wie Sie als aufmerksamer Bürger wissen, bereits während der Diskussion des Steueränderungsgesetzes im Sommer letzten Jahres hingewiesen - ggf. bei der Werbungskostenpauschale zu kürzen, als den Weg zur Arbeit nur teilweise steuerlich anrechnen zu lassen. Eine eventuelle Kürzung der Werbungskostenpauschale bedeutet für den einzelnen Steuerpflichtigen, dass er Nachweis über seine Werbungskosten führen muss, wenn diese über den Pauschbetrag hinausgehen. Sie bedeutet nicht, dass seine Werbungskosten ihm nicht mehr erstattet werden, so wie es bei der derzeitigen Regelung im Bereich der Fahrtkosten jedoch der Fall ist.

Schlechter gestellt würden mit einer solchen Lösung diejenigen, die entweder keine Werbungskosten haben, die über den dann geltenden Pauschbetrag hinausgehen, und diejenigen, die sich nicht die Mühe machen wollen einen Nachweis zu führen. Für mich als studierte Juristin, die zwei Staatsexamen bestanden und auch Steuerrecht studiert hat, hat der Pauschbetrag den Sinn, den Steuerpflichtigen unnötige Bürokratie und Aufwand zu ersparen, jedoch nicht den Sinn, Werbungskosten anzuerkennen, die gar nicht anfallen.
Der zusätzliche Aufwand, der mit einer gekürzten Pauschale für diejenigen verbunden sein würde, die Kosten über die Pauschale hinaus nachweisen müssten, ist meines Erachtens hinnehmbar, wenn dadurch die Pendler wieder ab dem ersten Kilometer Weg zur Arbeit Werbungskosten anerkannt bekommen würden.

Selbstverständlich ist mir bewusst, dass Sie hier eine andere Meinung vertreten, diese haben Sie ja bereit in Ihrem Leserbrief in der Mittelbayerischen Zeitung vom 01.06.06 zum Ausdruck gebracht. Dennoch hoffe ich, dass Ihnen dieser Schriftwechsel nun ausreichend Auskunft erteilen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB

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