Frage an Marianne Schieder von Konrad S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Schieder,
Pendlerpaulschale, Ihr Lieblingsthema wird wieder diskutiert.
Der neueste Hit, statt ab 21 km und 0,30 Cent, nunmehr
0,25 Cent je einfachen Kilometer.
Können Sie mir ungefähr sagen welche Steuereinsparung ein
Verheirateter Arbeitnehmer mit monatlich 2.500 Brutto hat,
der im Jahr an 220 Tagen täglich 50 einfache Kilometer zurück-
legt.
Ich meine also den Unterschied von bisher ab 21 km. a/ 30 Cent
zu 25 Cent ab ersten Kilometer.
Mit freundlichen Grüßen.
Sehr geehrter Herr Schießl,
Ihre Anfrage vom 02.11.07 zum Thema Pendlerpauschale habe ich erhalten.
Die von Ihnen gewünschte Berechnung sieht folgendermaßen aus:
bei einer steuerlichen Absetzbarkeit ab 21. km ergibt sich bei einer Fahrstrecke von täglich 50 Entfernungskilometern: 30 km x 0,3 € = 9,00 € x 220 Arbeitstage = 1980,00 €
bei einer steuerlichen Absetzbarkeit ab 1. km ergibt sich bei einer Fahrstrecke von täglich 50 Entfernungskilometern und vermindertem Kilometersatz von 0,25 €/Entfernungskilometer:
50 km x 0,25 € = 12,50 € x 220 Arbeitstag = 2750,00 €.
Trotz vermindertem Kilometersatz würde sich in diesem Fall eine Erhöhung der Werbungskosten um 770 € ergeben.
Wieviel tatsächliche Steuerersparnis sich dadurch in Ihrem Fall ergibt, bitte ich Sie selbst den Steuertabellen zu entnehmen bzw. mit Ihrem Steuerberater zu besprechen, da die Höhe des zu versteuernden Einkommens und des anzuwendenden Steuersatzes von zusätzlichen Faktoren abhängig ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB