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Marianne Schieder
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Frage von Maria S. •

Frage an Marianne Schieder von Maria S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schieder,

zum neuen Unterhaltsreform hätte ich nur eine Frage:
Wieso wird sich um die geschiedenen Exfrauen so "christlich und fürsorglich" gekümmert und um die Witwen nicht, die läßt man im Stich.
Beispiel: wurde mit 38J. nach 18 jähriger Ehe Witwe, hatte mich zu Hause um alles gekümmert und meinem Mann denn Rücken frei gehalten.
Da unsere Tochter Abitur machte und auch noch kein Geld verdiente, bekam ich ja nur die kleine Witwenrente, denn ich bin ja noch jung genug selber für uns zu sorgen.
Meine Tochter und ich bekamen zusammen 400€ Witwen und Waisenrente.
Auch ich hatte eine Langzeitehe hinter mir als Hausfrau und steh vor dem nichts, hatten zuvor ein mon. Einkommen von ca. 6000 DM.
Beispiel (Bekannte) einer geschiedenen mit fast gleichen Einkommen und Ehejahren:
Kinder hinterließ sie beim Ehemann (15J +17J.) bekam die Hälfte vom Haus ausbezahlt und bekommt wegen Langzeitehe einen Aufstockungsunterhalt für sich alleine von 551€ zwecks Lebensstandarderhaltung.
Da sie den Zugewinn schnell ausgegeben hatte, wird dem Ehemann sogar den Mietvorteil vom eigenen Haus, das er mit seinen inzw. Erwachsenen Kindern (einer studiert noch) bewohnt, nochmals als Einkommen berechnet.
Auch diese Dame war bei Auszug erst 37J. und kann doch genauso für sich sorgen wie man es bei Witwen verlangt.
Das kann doch nicht gerecht sein, das Witwen, die sich um Ihre Fam. kümmern, schlechter gestellt sind, als Frauen, denen die Fam. egal ist.
Auch wenn hier die Ex-Männer zahlen müssen und nicht der Staat, aber wenn man sich scheiden lässt, sich um nix kümmert, verdient man auch keinen Unterhalt, trotz Langzeitehe, oder?
Bin der Meinung, wenn es keinen Aufstockungsunterhalt geben würde, finden diese Damen auch sehr schnell eine Arbeit um zu überleben, aber so findet man halt nichts, weil man will ja gar nichts tun, oder wenigstens nicht viel, der Ex muss ja zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Singer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Singer,

vielen Dank für ihre Anfrage zum Unterhaltsrecht. Sie hatten die gleichlautende Frage auch an den für Sie örtlich zuständigen Abgeordneten Ludwig Stiegler, MdB gestellt, der sie bereits beantwortet hat.

Mit freundlichem Gruß
Marianne Schieder, MdB

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