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Marianne Schieder
SPD
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Frage von Oswald M. •

Frage an Marianne Schieder von Oswald M. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Schieder,

ich hätte auch eine Frage an Sie in Bezug auf die Rente mit 67.
Wenn ich sehe, dass bei den 222 SPD-MdB 168 Gewerkschaftler sind, die zum größten Teil für die Rente mit 67 abgestimmt haben, dann frage ich mich, wieso können die Gewerkschaftler ihre Mitglieder außerhalb vom Bundestag zu Protestaktionen gegen die Rente 67 mit roten Trillerpfeifen aufrufen?
Der Mitgliederschwund der SPD kommt nicht von ungefähr.
Ober glauben Sie nicht, dass wenn Gesetze wie Hartz IV, Gesundheitsreform, Nullrunden bei den Renten, Rente ab 67 und jetzt wieder großzügige Steuergeschenke für das Großkapital (Steinbrück) verabschiedet werden, ihrer Partei noch lange verkraften kann?
Wenn ich früher SPD gewählt habe, war auch noch >>etwas<< SPD in dere Tüte.
Zum Schluß hätte ich noch ein paar Fragen:
Wieso läßt die SPD es zu, dass aus DE ein Land der Minijobbern wird, und unter 35 J. fast 40 % nur befristete A-Verträge haben?
Oder das in den Betrieben die Z.-Arbeiter bei gleicher Arbeit teilweise nur die Hälfte des BLs bekommen wie die Sta.Arbeiter?
Die Rentenanwartschaften bei den genannten kann man vergessen.
Wieso kämpft die SPD nicht mit allen Mittel gegen die Minijobs, 1 € Jobs, Leih- und Zeitarbeit an?
Die Konzerne nehmen diese Geschenke mit Freudentränen an.

Mit freundlichen Grüßen
Oswald Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Mail in der Sie Fragen zum Thema Niedriglöhne stellen.

Wie Sie sicher der Presseberichterstattung entnehmen konnten, liegen die Vorschläge der SPD - im Einklang mit den Gewerkschaften - bei den Themen Mindestlöhne und Neuregelungen im Niedriglohnbereich auf dem Tisch. Bisher lehnen CDU und CSU jedoch gesetzliche Mindestlöhne ab. Für die SPD ist klar: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf gute Arbeit und faire, existenzsichernde Löhne. Menschen, die Vollzeit arbeiten, müssen von ihrer Arbeit auch menschenwürdig leben können.

Was den Bereich der Leih- und Zeitarbeit betrifft, stimme ich Ihnen zu. Zeitarbeit wird häufig als Instrument für Lohndumping und Tarifflucht genutzt. Ich unterstütze deshalb vehement die Bemühungen von Bundesarbeitsminister Müntefering, die Leiharbeitsbranche in das Entsendegesetz aufzunehmen. Damit könnte zunächst der vom DGB ausgehandelte Mindestlohn für diese Branche allgemeinverbindlich erklärt werden.

Bislang eröffnet das Arbeitnehmer-Entsendegesetz lediglich im Baubereich und künftig im Gebäudereinigerhandwerk die Möglichkeit, einen von den Tarifparteien ausgehandelten Mindestlohnvertrag durch den Bundesarbeitsminister per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Diese Mindestlöhne gelten dann auch für ausländische Arbeitgeber und aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer. Die Baubranche hat von dieser Möglichkeit erfolgreich Gebrauch gemacht. Die SPD will daher das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Branchen ausweiten. Neben der Leih- und Zeitarbeitsbranche sehen wir auch in der Fleisch- und Entsorgungswirtschaft, in der Landwirtschaft, bei Hotels und Gaststätten, im Frisörhandwerk, im Bewachungsgewerbe, beim Einzelhandel und bei den Postdiensten dringenden Handlungsbedarf.

Die SPD schlägt vor, dass die Allgemeinverbindlichkeit – wie bei Bau und Gebäudereiniger – durch Verordnung des Kabinetts erfolgt. CDU/CSU wollen die Entscheidung in die Hand des Tarifausschusses geben (3 Arbeitgeber/ 3 Arbeitnehmer) und lehnen die Verordnung ab. Das hieße, dass 3 Arbeitgeber im Tarifausschuss die Wirkung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes voll aushebeln könnten. Eine solche Struktur der Entscheidung ist für die SPD nicht akzeptabel.

Wir brauchen aber auch eine Regelung für die Bereiche, in denen entsprechende Tarifstrukturen nicht greifen oder tarifliche Mindestlohnregelungen im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nicht zustande kommen. Wie oben ausgeführt, lehnt die Union einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ab und empfiehlt eine Annährung an das Ziel über die gesetzliche Fixierung der Sittenwidrigkeit. Als sittenwidrig gelten in der Rechtssprechung Löhne, die mehr als ein Drittel unter dem tariflichen oder ortsüblichen Lohn liegen. Damit würde aber das Problem der Mindestlöhne nicht gelöst, denn ein Lohn von 3,18 Euro dürfte dann noch um ein knappes Drittel unterschritten werden.

Wir werden also noch harte Diskussion mit der CDU/CSU führen müssen. Ich hoffe aber auf die Einsicht der Union für eine gemeinsame tragfähige Lösung.

Mit freundlichem Gruß
Marianne Schieder, MdB

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