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Marianne Schieder
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Frage von Robert L. •

Frage an Marianne Schieder von Robert L.

Sehr geehrte Frau Schieder,

wie ich abgeordnetenwatch entnehme, haben Sie beim Gesetzentwurf gegen ein Frackingverbot gestimmt ebenso wie gegen einen Schutz vor der Gefährdung vor Glyphosat.
Da Sie sehr oft im Landkreis Cham unterwegs sind und dabei den Eindruck erwecken, dass Sie sich für den Schutz unserer Umwelt und der Gesundheit der Bürger engagieren, würden mich die Gründe für dieses Ihr Abstimmungsverhalten interessieren.
Mit freundlichen Gruß

Robert Liegl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Liegl,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner Haltung zum Fracking oder dem Einsatz von Glyphosat.

Anlässlich der Abstimmung zum Fracking am vergangenen Donnerstag, 28.04.16 im Deutschen Bundestaghabe ich nachfolgende Erklärung abgegeben (die dem Protokoll der Sitzung angefügt ist) und die meine Haltung zum Thema darlegt:

Erklärungen nach § 31 GO
der Abgeordneten […] Marianne Schieder, […](alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den
– von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die
– Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland.
(Tagesordnungspunkt 30 a und b)
„Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für uns Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen.
Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an.
Selbstverständlich ist für uns, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen.
Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung.
Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen.
Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Wir setzen nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarten vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden.
Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehnen wir diese Anträge ab.“

Auch beim Antrag „Voreilige Neuzulassung von Glyphosat stoppen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen“, über den der Bundestag am 25.02.16 entschied, wurde eine Abstimmung ohne Debatte beantragt. Ein solches Vorgehen zeigt deutlich, dass es nicht darum geht, Argumente auszutauschen oder gangbare Lösungen zu finden, sondern nur darum, plakativ Stimmung zu machen.

Ich setze mich gemeinsam mit meiner Fraktion sich für ein Verbot der Anwendung von Glyphosat im kommunalen Bereich, bei Bahnstrecken innerorts, und in privaten Haus- und Kleingärten ein. Zum einen wollen wir damit verhindern, dass Kinder auf Spielplätzen mit Glyphosat in Berührung kommen. Zum anderen sollen Fehlanwendungen und Überdosierungen durch Privatanwender verhindert werden. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass glyphosathaltige Herbizide aus Vorsorge-gründen in Baumärkten und dem Internethandel nicht mehr erhältlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Marianne Schieder, MdB

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