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Marianne Schieder
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Frage von Walter L. •

Frage an Marianne Schieder von Walter L. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Schieder,

obwohl ich befürchte, eine von der Parteispitze vorformulierte Antwort zu bekommen, trotzdem:

als gewählte Volksvertreterin muss man sich über die aktuellen Entwicklungen und Planungen in unserer Gesellschaft informieren denke ich. Fracking ist genauso wie zum Beispiel die Energiegewinnung mittels Atomkraft eine vom Menschen nicht zu beherrschende Technik(zumindest aktuell und auf absehbare Zeit). Das ist meine feste Überzeugung und ich würde gern wissen, ob sie dem zustimmen.

Auch würde mich interessieren ob Sie dem Fraktionszwang bei Abstimmungen zustimmen oder eine eigene, dem Gewissen verpflichtende, Vorgehensweise vorziehen.

mit freundlichem Gruß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Langer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unsere Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger sich über aktuelle Entwicklungen informieren und ihre Meinungen und Erfahrungen in einen gesellschaftlichen Dialog einbringen. Als gewählte Abgeordnete sehe ich mich darüber hinaus als Mittlerin im diesem gesellschaftlichen Dialog.

Dem Fracking stehe ich - und das habe ich in der Vergangenheit bereits wiederholt deutlich gemacht - sehr skeptisch und grundsätzlich ablehnend gegenüber. Das Fracking-Regelungspaket, das wir zur Zeit im Deutschen Bundestag debattieren, verschärft die Regeln für die Erdgasförderung massiv:
Der Gesetzentwurf enthält ein Fracking-Verbot in Wasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebieten, er macht deutlich höhere Auflagen für jedes Fracking- oder Verpressvorhaben, inklusive Umweltverträglichkeitsprüfungen, die grundsätzlich vorgeschrieben werden. Das sogenannte unkonventionelle Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken wird verboten. Wir setzen damit sehr enge Grenzen, wo es vorher gar keine gab!

Nach wie vor gilt: Unsere Priorität ist der Schutz des Trinkwassers und damit die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, das hat auch unsere Bundesumweltministerin Barbara Hendricks immer wieder bekräftigt.

Als Abgeordnete bin ich bei Abstimmungen meinem Gewissen verpflichtet. Wenn ich mich der Meinung meiner Fraktion nicht anschließen kann, habe ich die Möglichkeit - und ich habe davon durchaus schon Gebrauch gemacht - gegen die Fraktionslinie abzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Marianne Schieder, MdB

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