Frage an Marianne Schieder von Hans-Dieter W.
Sehr geehrte Frau Schieder
Kein Mensch hat sich bis jetzt um die Deutschen LKW Fahrer gekümmert weder Gewerkschaften noch Politiker ( außer beim Abkassieren und da sind die Politiker Spitze)meine Frage ist? Bekommen ab Januar LKW -Fahrer ebenfalls diese besagten 8,50€ und Wissen das die Arbeitgeber, oder müssen wir weiterhin für nachweisbare ca.7.00€ arbeiten.Bruttolohn 1900.00 durch 270 Stunden , Mo-Sa.Wenn wir diesen Mindestlohn erhalten sollten ,wie werden die Ausländischen Fahrer kontrolliert wenn sie in Deutschland arbeiten und ebenfalls diesen Betrag bekommen müßten.Von Einreise BRD bis Ausreise BRD.Schutz deutscher Arbeitsplätze.
Bitte keinen Originaltext , bin kein Beamter benötige Übersetzung.
Vielen Dank für Ihre Mühe
Wilinski,Hans-Dieter
Sehr geehrter Herr Wilinski,
vielen Dank für Ihre Nachricht, zu der ich gerne Stellung nehme.
Ihrer pauschalen Aussage, dass sich bisher niemand um die LKW-Fahrer gekümmert hätte, muss ich mit Nachdruck widersprechen.
Grundsätzlich hängt die Bezahlung der LKW-Fahrer von den im jeweiligen Betrieb geltenden Tarifvertrag ab (der von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt wird). Darüber hinaus gibt aus auch bisher schon gesetzlich festgelegte Mindestlöhne für verschiedene Branchen (z. B. im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, für Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, für Wäschereidienstleistungen, in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst, in der Zeitarbeit).
Weil in vielen Betrieben keine Tariflöhne bezahlt werden und weil in manchen Branchen die Tariflöhne so gering sind, dass man davon nicht leben kann, fordert die SPD seit vielen Jahren die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns. Die Bundesregierung weigerte sich lange Zeit, diese Forderung umzusetzen und war nur bereit, für einige Branchen Mindestlöhne festzusetzen. Nach der letzten Bundestagswahl gelang es der SPD, einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € auf den Weg zu bringen.
Dieser Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2015 für alle Arbeitnehmer verbindlich, natürlich auch für ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten. In einer Übergangszeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 sind tarifvertragliche Abweichungen vom Mindestlohn für die Branchen möglich, für die bisher bereits ein Branchenmindestlohn gültig war. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro dann in allen Branchen ohne jede Einschränkung.
Das bedeutet: Ja, auch die LKW-Fahrer bekommen natürlich ab 2015 8,50 €/Stunde. Es sei denn, sie arbeiten in Branchen, die schon bisher einen niedrigeren Mindestlohn haben. In diesem Fall bekommen sie den gesetzlichen Mindestlohn erst ab 2017.
Natürlich muss die Zahlung des Mindestlohns auch überprüft und kontrolliert werden. Damit der Zoll die dazu nötigen Kontrollen erfolgreich und zuverlässig schultern kann, soll zusätzliches Personal dafür bereit gestellt werden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen dadurch beantworten konnte. Gerne stehe ich Ihnen persönlich auch für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB