Frage an Marianne Schieder von Sonja B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Schieder,
ich habe vor einiger Zeit eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung zweier geschützter Musikalben von einem allseits bekannten Abmahn-Rechtsanwalt bekommen.
Hierfür soll ich Euro 1.800,-- bezahlen!
Hierzu meine Fragen:
1. Aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage darf mein Provider meine Daten an Dritte herausgeben? Werde ich als schwerkriminell oder als Terrorist eingestuft?
2. Ich selbst habe kein Filesharing begangen, werde aber als Anschlussinhaber (sogenannte Störer Haftung) verantwortlich gemacht. Ich dachte, die Sippenhaftung wäre abgeschafft worden. Warum kann sie hier aber angewendet werden?
3. Warum hat die Musikindustrie inklusive ihrer Abmahnanwälte so eine große Lobby bei den Politikern (evtl. Spenden oder die Aussicht auf lukrative Posten)?
Meiner Ansicht nach missbrauchen hier viele Anwälte das Recht zu Gunsten ihrer Gewinnerzielungsinteressen und die Politik sieht diesem Gebaren zu und bemüht sich nur sehr halbherzig (wie Sie wissen, hilft eine Kostendeckelung und die Auslegung: "in einfach gelagerten Fällen" den Abmahn-Opfern so gut wie nichts).
Ich werde die weitere Vorgehensweise in Sachen "Urheberrechtsverletzungen" bei allen politischen Parteien weiterhin verfolgen und bin jetzt schon fast überzeugt, dass man der Abmahn-Industrie nicht zu sehr ihre "lukrativen Einnahmequellen" beschneiden wird und lieber den "normalen Bürger" (Abmahn-Opfer) weiterhin im Regen stehen lässt.
Ich bin auch der Meinung, dass man Urheberrechtsverletzung ahnden soll, aber die hier angewandten Methoden (überhöhte Forderungen, Abmahnungs-Auswüchse, Behandlung der Anschlussinhaber usw.) sind meines Erachtens eines demokratischen Staates nicht würdig.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Bauer
Oberpfalz