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Marianne Schieder
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Frage von Markus H. •

Frage an Marianne Schieder von Markus H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Schieder,
Anfang Februar hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (Drucksache 744/12 (Beschluss)) verabschiedet der vorsieht, dass künftig im Rahmen der für jeden Waffenbesitzer verpflichtenden Regelüberprüfung auf Zuverlässigkeit auch eine entsprechende Abfrage bei den Verfassungschutzbehörden eingeführt werden soll.
Meines Erachtens werden hier wieder einmal unbescholtene und als zuverlässig eingeschätzte Bürger einer zusätzlichen Überwachung unterzogen.
Können Sie mir mitteilen, wie viele legale Schusswaffen die mit Jagdschein oder WBK erworben wurden bei der NSU- Schlappe Verwendung fanden?
Des Weiteren bitte ich Sie um Ihre Stellung zu dem Gesetzesvorhaben und wie sie es bei der Abstimmung behandeln werden.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Haas!

Im Zuge der Ermittlungen um die sogenannte "Zwickauer Terrorzelle" ist mehr als deutlich geworden, dass es gut organisierte Strukturen rechtsextremistischer Gewalttäter gibt, die gezielt mit Waffengewalt ihre Ziele umsetzen wollen. Daher muss mit allen möglichen Mitteln verhindert werden, dass solche Leute legal an Waffen gelangen können.

Mehrere Bundesländer haben daher die Daten von bekannten Rechtsextremisten mit den Daten der legalen Waffenbesitzer abgeglichen. Bei diesen Datenabgleichen wurde festgestellt, dass Personen über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen. Dieser problematische Waffenbesitz war legal möglich, weil die zuständigen Vollzugsbehörden für die Waffenerlaubnis bisher nur überprüfen konnten, ob jemand in polizeilich oder strafrechtlich einschlägiger Weise in Erscheinung getreten ist. Die Zugehörigkeit zu einer verfassungswidrigen Organisation beispielsweise konnte bisher nicht abgefragt werden, weil nur der Verfassungsschutz über diese Daten verfügt. Daher konnte ein Nichterteilung der Waffenbesitzkarten nicht von vornherein verhindert werden.

Mit der von Ihnen erwähnten Gesetzesänderung soll diese Lücke nun geschlossen werden. Die Abfrage beim Verfassungsschutz wird analog zur bisher schon üblichen Abfrage beim Bundeszentralregister durch die Waffenbehörde laufen. Gibt es keine Eintragungen, ergibt sich auch kein Handlungsbedarf. Die Neuregelung besagt NICHT, dass jeder, der einen Jagdschein oder eine Waffenbesitzkarte beantragt, zukünftig vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Es geht lediglich um vorhandene Eintragungen. Es kann also nicht die Rede sein von einer zusätzlichen Überwachung unbescholtener und als zuverlässig eingeschätzter Bürgerinnen und Bürger

Vielmehr geht es darum, unbescholtene Bürgerinnen und Bürger vor Gewalttätern zu schützen. Außerdem ist es sicherlich im Sinne aller zuverlässigen Waffenbesitzer, dass der legale Zugang zu Waffen all denjenigen verwehrt bleibt, die damit Angst und Terror verbreiten wollen bzw. gegen unsere Gesellschaft agieren wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Marianne Schieder, MdB

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