Frage an Marianne Schieder von Uwe R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schieder,
seit heute geht durch die Medien die Mitteilung, dass geplant ist, die Kassenbeiträge von 14,9 auf 15,5 Prozent zu erhöhen.
Dazu folgendes:
Seit Anfang 2004 gilt der volle Beitragssatz für Betriebsrenten, über den Arbeitgeber abgeschlossene Lebensversicherungen sowie berufsständische und öffentliche Versorgungskassen. Auf diese Versorgungsbezüge mussten früher pflichtversicherte und wegen einer Übergangsklausel auch ein Teil der freiwillig versicherten Rentner nur den halben Beitrag zur Krankenkasse bezahlen. Als Beitrag der Rentner zur Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge wurde dies zum Jahresbeginn 2004 geändert. Betroffen sind nach Schätzung des Sozialverbandes VdK schon jetzt gut vier Millionen, auf Dauer rund zehn Millionen Rentner. Für die Krankenkassen bringe dies Zusatzeinnahmen von derzeit rund zwei, künftig bis zu vier Milliarden Euro jährlich.
Abgeordnete der SPD munieren zu recht einen Murks von gelb schwarz.
Aber den Murks bezüglich der Betriebstenten haben wir Rentner der SPD, Ulla Schmidt, zu verdanken.
Zitat: Sozialministerin Ulla Schmidt rechtfertigte damals den Schritt mit der Begründung, daß auch Rentner in wirtschaftlich schwierigen Zeiten" ihren Beitrag zur Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge leisten müßten.
Quelle: http://www.welt.de/print-welt/article160996/Grundsatzurteil_Voller_Krankenkassenbeitrag_auf_Betriebsrenten_ist_rechtens.html
Es ist meiner Ansicht nach eine vollkommen ungerechte Kürzung von Betriebsrenten und einseitige Abzocke eines Teils von Arbeitnehmern.
Beispiel: Ich persönlich habe in 19 Jahren einen Rentenbetrag von 18 Euro pro Jahr erarbeitet. Durch die Belastung mit dem vollen Kassenbeitrag habe ich faktisch knapp 4 Jahre für die Katz gearbeitet.
Nun die konkrete Frage: Wird bei der kommenden Beitragserhöhung die Betriebsrente auch wieder zum vollen Beitrag belastet ?
Für Ihre Antwort besten Dank im voraus.
Uwe Rößler
Sehr geehrter Herr Rößler,
vielen Dank für ihre Mailanfrage vom 04.07.10.
Es ist richtig, dass seit dem 1. Januar 2004 auf Versorgungsbezüge von Rentnerinnen und Rentnern der volle Beitragssatz erhoben wird. Diese Maßnahme war notwendig, um die zunehmende Unterdeckung in der Krankenversicherung der Rentner zu verringern, denn die Beiträge der Rentner deckten bereits 2004 nur ca. 40 % der Ausgaben für ihre Krankenversorgung. Auch dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass – im Gegensatz zu früher – die Gesundheitsausgaben der Rentnerinnen und Rentner heute überwiegend von der erwerbstätigen Generation finanziert wird. Deshalb haben wir es bei diesen Beitragsstabilisierungsreformen für gerechtfertigt gehalten, denjenigen Rentnerinnen und Rentner, deren gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dies zulässt (d.h. die neben ihrer gesetzlichen Rente über zusätzliche Einkünfte aus Versorgungsbezügen verfügen), einen höheren Solidarbeitrag abzuverlangen. Eine weitere Privilegierung dieser Einkommensart war für uns aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit nicht länger zu vertreten. Dies hat im übrigen auch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt.
Unsere zukunftsgerichteten damaligen Reformen zur nachhaltigen Sicherung der Finanzierungsgrundlagen der Alterssicherung, die auch dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit folgten, haben nichts, aber auch gar nichts mit dem – wie Sie richtig sagen – „Murks“ zu tun, der aus dem heute FDP-geführten Gesundheitsministerium bekannt wird.
Richtig ist, dass den gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr ein Minus von 11 bis 15 Milliarden Euro und mehreren Krankenkassen die Insolvenz droht und die Bundesregierung handeln muss.
Statt sich aber für eine bessere Versorgung, für faire Preise und eine gerechtere Finanzierung einzusetzen, kapituliert die schwarz-gelbe Regierungskoalition vor den Herausforderungen der notwendigen kostendämpfenden Reform im Gesundheitswesen. Sie lässt einzig und allein Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner mittels höherer Krankenversicherungsbeiträge und Zusatzbeiträge die Zeche für die Wirtschafts- und Finanzkrise zahlen.
Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist und bleibt bei der notwendigen Bewältigung der gegenwärtigen Kostenexplosion im Gesundheitswesen das Solidarprinzip Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb fordern wir :
• Wiederherstellung der vollen paritätischen Finanzierung,
• Einführung der Bürgerversicherung und damit Einbeziehung der Privatversicherten in die Solidarität,
• Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln,
• Einbeziehung der Ärzte und Apotheker in der Krise durch eine Nullrunde.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB